...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Glitzerlady
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#1
04.02.2010, 12:29
Halli Hallo erstmal an alle
Bin neu hier und hoffe auf gute "Zusammenarbeit"
Hätte da schon die erste Frage... Mit ZV kenn ich mich noch nicht so wirklich aus...
Für einen HAftbefehl komme ich doch keine Gebphr oder??
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schmitzhl
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#2
04.02.2010, 12:30
meinst du haftbefehl oder einen verhaftungsauftrag?
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Lachgummi
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LuzZi
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#4
04.02.2010, 12:36
Nein, bekommst du nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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schmitzhl
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#7
08.02.2010, 12:52
§ 18 Nr. 3 RVG
da der verhaftungsauftrag als eine angelegenheit mit dem antrag zur abgabe der EV angesehen wird, kann die gebühr nach 3309 vv rvg nur einmal entstehen