Haftgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Glitzerlady
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#1

04.02.2010, 12:29

Halli Hallo erstmal an alle :)
Bin neu hier und hoffe auf gute "Zusammenarbeit" ;)
Hätte da schon die erste Frage... Mit ZV kenn ich mich noch nicht so wirklich aus...
:roll:

Für einen HAftbefehl komme ich doch keine Gebphr oder??
:(
schmitzhl
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#2

04.02.2010, 12:30

meinst du haftbefehl oder einen verhaftungsauftrag?
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Lachgummi
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#3

04.02.2010, 12:33

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=11510

guck mal, ob du hier was findest
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#4

04.02.2010, 12:36

Nein, bekommst du nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Glitzerlady
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#5

04.02.2010, 12:39

ui, das geht aber flott hier :) danke :)
ich meine einen auftrag :)
Glitzerlady
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#6

05.02.2010, 09:11

:roll: ich finde die virschrift nicht im rvg :( kann mir jemand helfen
schmitzhl
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#7

08.02.2010, 12:52

§ 18 Nr. 3 RVG
da der verhaftungsauftrag als eine angelegenheit mit dem antrag zur abgabe der EV angesehen wird, kann die gebühr nach 3309 vv rvg nur einmal entstehen
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