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Vertretung bei Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

Verfasst: 03.02.2010, 13:31
von Jennifer88
Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage: Wir haben eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der gegnerische Anwalt hat dagegen Widerspruch erhoben, dann hat die Gegenseite den Widerspruch zurückgenommen.

Was bekommen wir jetzt für Gebühren für das Widerspruchsverfahren und nach welcher Nummer?

Verfasst: 03.02.2010, 13:36
von gabrielle
soweit mir bekannt, verbleibt es bei der 1,3 VG. Da der Widerspruch - so lese ich es zumindest raus - zurückgenommen wurde, bevor eine Verhandlung stattfand, gibt es keine weitere Gebühr. Ansonsten wäre noch die 1,2 TG angefallen.

Verfasst: 03.02.2010, 13:43
von Jennifer88
danke!

Re: Vertretung bei Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

Verfasst: 19.04.2011, 13:11
von canelon
Ich muss hier nochmals anknüpfen, denn die Ausgangsfragestellung ist für mich die gleiche.

Auf Grund des Beitrags von Gabrielle sehe ich es so, dass das Einlegen eines Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung (in meinem Fall Wettbewerbsrecht) insoweit erstmal keine neuen Kosten auslöst, habe ich das richtig verstanden? Auch wenn vom Gericht ein Termin zur entsprechenden mündlichen Verhandlung anberaumt wird und der Antragsgegner seinen Widerspruch am Vortag des Termins zurücknimmt, löst das keine weiteren Kosten aus? also abrechnungstechnisch:

einstw. Verfügung
1,3 VG (3100)
PTP (7002)
Zustellungskosten

einstw. Verfügung mit zurückgenommenem Widerspruch
1,3 VG (3100)
PTP (7002)
Zustellungskosten

einstw. Verfügung mit verhandeltem Widerspruch
1,3 VG (3100)
0,5 - 1,2 TG je nach Erscheinen/Nichterscheinen des Gegners (3104/3105)
PTP (7002)
Fahrtkosten (7003)
Abwesenheitsgeld (7005)
sonstige Auslagen soweit vorhanden (7006)
Zustellungskosten

Edit sagt: sollte meine Frage in der Falschen Rubrik stehen, bitte ich um entsprechend Änderung durch einen Moderator. Ist mein erster Post hier.
PS: eine Antwort wäre auch nett :)

Re: Vertretung bei Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

Verfasst: 10.05.2011, 16:37
von canelon
*schieb*

Re: Vertretung bei Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

Verfasst: 10.05.2011, 16:45
von gkutes
äh ja, ein Widerspruch löst keine Gebühren aus. Ist mit der VG abgegolten.

Re: Vertretung bei Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

Verfasst: 17.05.2011, 11:55
von canelon
Aha, also wird entsprechend meiner obigen Beispiele abgerechnet, dann hatte ich das also richtig verstanden. Danke für die "Bestätigung" :D