Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage: Wir haben eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der gegnerische Anwalt hat dagegen Widerspruch erhoben, dann hat die Gegenseite den Widerspruch zurückgenommen.
Was bekommen wir jetzt für Gebühren für das Widerspruchsverfahren und nach welcher Nummer?
Vertretung bei Widerspruch gegen einstweilige Verfügung
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- gabrielle
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soweit mir bekannt, verbleibt es bei der 1,3 VG. Da der Widerspruch - so lese ich es zumindest raus - zurückgenommen wurde, bevor eine Verhandlung stattfand, gibt es keine weitere Gebühr. Ansonsten wäre noch die 1,2 TG angefallen.
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danke!
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Ich muss hier nochmals anknüpfen, denn die Ausgangsfragestellung ist für mich die gleiche.
Auf Grund des Beitrags von Gabrielle sehe ich es so, dass das Einlegen eines Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung (in meinem Fall Wettbewerbsrecht) insoweit erstmal keine neuen Kosten auslöst, habe ich das richtig verstanden? Auch wenn vom Gericht ein Termin zur entsprechenden mündlichen Verhandlung anberaumt wird und der Antragsgegner seinen Widerspruch am Vortag des Termins zurücknimmt, löst das keine weiteren Kosten aus? also abrechnungstechnisch:
einstw. Verfügung
1,3 VG (3100)
PTP (7002)
Zustellungskosten
einstw. Verfügung mit zurückgenommenem Widerspruch
1,3 VG (3100)
PTP (7002)
Zustellungskosten
einstw. Verfügung mit verhandeltem Widerspruch
1,3 VG (3100)
0,5 - 1,2 TG je nach Erscheinen/Nichterscheinen des Gegners (3104/3105)
PTP (7002)
Fahrtkosten (7003)
Abwesenheitsgeld (7005)
sonstige Auslagen soweit vorhanden (7006)
Zustellungskosten
Edit sagt: sollte meine Frage in der Falschen Rubrik stehen, bitte ich um entsprechend Änderung durch einen Moderator. Ist mein erster Post hier.
PS: eine Antwort wäre auch nett
Auf Grund des Beitrags von Gabrielle sehe ich es so, dass das Einlegen eines Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung (in meinem Fall Wettbewerbsrecht) insoweit erstmal keine neuen Kosten auslöst, habe ich das richtig verstanden? Auch wenn vom Gericht ein Termin zur entsprechenden mündlichen Verhandlung anberaumt wird und der Antragsgegner seinen Widerspruch am Vortag des Termins zurücknimmt, löst das keine weiteren Kosten aus? also abrechnungstechnisch:
einstw. Verfügung
1,3 VG (3100)
PTP (7002)
Zustellungskosten
einstw. Verfügung mit zurückgenommenem Widerspruch
1,3 VG (3100)
PTP (7002)
Zustellungskosten
einstw. Verfügung mit verhandeltem Widerspruch
1,3 VG (3100)
0,5 - 1,2 TG je nach Erscheinen/Nichterscheinen des Gegners (3104/3105)
PTP (7002)
Fahrtkosten (7003)
Abwesenheitsgeld (7005)
sonstige Auslagen soweit vorhanden (7006)
Zustellungskosten
Edit sagt: sollte meine Frage in der Falschen Rubrik stehen, bitte ich um entsprechend Änderung durch einen Moderator. Ist mein erster Post hier.
PS: eine Antwort wäre auch nett
MfG
canelon
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