Vorschuss Apraxa

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lapaloma
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#1

03.02.2010, 12:51

Hallo ihr Lieben,
hier eine kurze Frage. Mein Chef und ich sind uns mal gleichzeitig nicht sicher. Haben eine Strafsache (Trunkenheit im Verkehr). Deckungszusage haben wir unter Vorbehalt bekommen, dass heißt, bei Vorsatz fällt die Deckungszusage weg. Bei allen anderen RSV fordern wir in diesem Fall Vorschüsse ein. Bei der Apraxa, dürfen wir aber eigentlich grunsätzlich keine Vorschüsse einfordern. Wir überlegen nun, wie es in diesem Fall ist, dürfen wir eine Vorschussrechnung schicken oder nicht? Mir fallen auch gerade keine alten Fälle ein. :bahnhof
Vielen Dank
Liebe Grüße
gkutes

#2

03.02.2010, 12:55

Bei der Apraxa, dürfen wir aber eigentlich grunsätzlich keine Vorschüsse einfordern.
wieso?
aber gerade in dem Fall jetzt würde ich als Versicherung keinen Vorschuss leisten.
Andreas

#3

03.02.2010, 12:57

Hallo,

erst mal ganz dumm gefragt:

Was ist Apraxa eigentlich genau - ist das (auch) ein Anwaltsabrechnungsservice? Auf der Website von Apraxa kann ich das nicht genau ersehen.

Eine Rechtsschutzversicherung im klassischen Sinn scheint es mir jedenfalls nicht zu sein.

Davon ab:

§ 9 RVG - zur Not halt gegenüber dem Mandanten unmittelbar. Erst aber möchte ich mal wissen, was die Apraxa eigentlich tut und ist in eurem Fall.
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gabrielle
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#4

03.02.2010, 12:58

:zustimm
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Soenny
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#5

03.02.2010, 12:59

Habt ihr einen Rahmenvertrag mit denen? Dann mal in den Vertrag gucken, ob da was bezüglich der KVR steht, ansonsten darauf hinweisen, daß nicht und KVR nochmals anmahnen. Bei Syndikusanwälten der Gelben Engel ist es übrigens so, daß die keinen KV anfordern dürfen.

Ich würde sonst auf jeden Fall beim Mandanten einen Vorschuß anfordern, den er ja im Fall der Zahlung durch die RSV zurückerhält.
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#6

03.02.2010, 13:32

Ich stimm JSanny zu, ich arbeite auch bei einem Syndikus der "Gelben Engel" und wir dürfen auch keine Vorschussrechnungen stellen, das ist vertraglich so vereinbart.

Es sei denn, dass eine Vorsatztat im Raume steht, da kann ich einen Vorschuss in Höhe der bislang entstandenen Kosten in Rechnung stellen - muss aber auf die Möglichkeit der Rückforderung achten.
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skugga
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#7

03.02.2010, 13:42

Andreas hat geschrieben:Hallo,

erst mal ganz dumm gefragt:

Was ist Apraxa eigentlich genau - ist das (auch) ein Anwaltsabrechnungsservice? Auf der Website von Apraxa kann ich das nicht genau ersehen.

Eine Rechtsschutzversicherung im klassischen Sinn scheint es mir jedenfalls nicht zu sein.

Davon ab:

§ 9 RVG - zur Not halt gegenüber dem Mandanten unmittelbar. Erst aber möchte ich mal wissen, was die Apraxa eigentlich tut und ist in eurem Fall.
Die Apraxa ist eine Genossenschaft, die mit einigen Versicherungen Abkommen geschlossen hat hinsichtlich der Honorare. Dafür schicken die Versicherungen dann Ihre VN zu den Apraxa-Anwälten. Allerdings fallen die Honorare durchweg niedriger aus als nach RVG sonst vorgesehen. Wenn ich mich recht entsinne, gibts z. B. bei Strafsachen grundsätzlich die jeweilige Mittelgebühr minus 19 %. Damit sich nicht z. B. in Frankfurt Dutzende Apraxa-Anwälte gegenseitig auf die Zehen treten, gibts pro Region/Stadt nur ein bestimmtes Kontingent von Apraxa-Anwälten.

Meine persönliche Meinung (aufgrund ebensolcher Erfahrungen): Ätzend!
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#8

03.02.2010, 14:03

Bis vor kurzem habe ich in einer Mitgliedskanzlei der APRAXA gearbeitet. Ich fands echt nervig, dass ich ständig irgendwelche Gebührenkürzungen vornehmen musste bzw. mir viele Gebühren, die nunmal angefallen waren, aufgrund der APRAXA-Vereinbarung einfach gestrichen wurden.

Ich finde das System der APRAXA aber trotzdem nicht allzu schlecht. Schließlich haben die uns ne Menge Mandate verschafft, an die wir wohl sonst nicht gekommen wären. Gerade für Kanzleineugründungen sehr interessant.

Lapaloma:
Einen Vorschuss wirst du nicht bekommen. Schau mal in die Vereinbarung der APRAXA. Und bei der Endabrechnung nicht vergessen die Gebühren um 19 % zu kürzen. ;-)
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#9

03.02.2010, 14:25

Satine222000 hat geschrieben:Ich finde das System der APRAXA aber trotzdem nicht allzu schlecht. Schließlich haben die uns ne Menge Mandate verschafft, an die wir wohl sonst nicht gekommen wären. Gerade für Kanzleineugründungen sehr interessant.
Kann ich nicht bestätigen; die Mandate tröpfelten eher spärlich, und Du darfst nicht vergessen, dass auch Mandate, die nicht über die entsprechende RSV an Dich vermittelt wurden, trotzdem nach Apraxa-Abkommen abzurechnen sind. Was kam, waren dann außerdem hauptsächlich Dreifuffzich-Mandate, die dann nicht mal in voller Höhe abgerechnet werden konnten. Brauch ich nicht nochmal.
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#10

03.02.2010, 14:58

Stimmt, Skugga, das ist natürlich blöd dann. Aber wir hatten über die bestimmt 20 Mandate die Woche (!) bekommen und die Streitwerte konnten sich ebenfalls sehen lassen. Weiß net, warum das bei euch net so lief. Vielleicht gibts in Frankfurt einfach zuviele Vertragsanwälte, die sich die Sachen dann teilen.
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