Klagerücknahme nach Einspruch
Verfasst: 03.02.2010, 12:38
Hallo,
folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:
Wir haben den Erlass eines MB und sowie eines VB beantragt, gegen den die GS jedoch Einspruch eingelegt hat. Wir wurden sodann seitens des streitigen Gerichts zur Annspruchsbegründung und Einzahlung der GK auffgefordert. Die GK haben wir eingezahlt, allerdings die Klage nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes zurückgenommen.
Demnach haben wir die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Mittlerweile liegt uns der KfA der GS vor. In diesem machen sie eine 1,3 Verfahrensgebühr gem. 3100 RVG geltend. Ist das korrekt? Bin mir da leider momentan nicht so sicher, das wir die Klage direkt zurückgenommen haben, ohne vorher unseren Anspruch zu begründen.
Danke im Voraus....
folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:
Wir haben den Erlass eines MB und sowie eines VB beantragt, gegen den die GS jedoch Einspruch eingelegt hat. Wir wurden sodann seitens des streitigen Gerichts zur Annspruchsbegründung und Einzahlung der GK auffgefordert. Die GK haben wir eingezahlt, allerdings die Klage nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes zurückgenommen.
Demnach haben wir die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Mittlerweile liegt uns der KfA der GS vor. In diesem machen sie eine 1,3 Verfahrensgebühr gem. 3100 RVG geltend. Ist das korrekt? Bin mir da leider momentan nicht so sicher, das wir die Klage direkt zurückgenommen haben, ohne vorher unseren Anspruch zu begründen.
Danke im Voraus....