Bußgeld heraufgesetzt, Fahrverbot aufgehoben: Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
pidellal
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#1

02.02.2010, 14:40

Hallo,

unser Mandant hat einen Bußgeldbescheid bekommen. Bußgeld und Fahrverbot. RA hat mit dem Sachbearbeiter Kontakt aufgenommen und konnte das Fahrverbot abwenden. Dafür wurde das Bußgeld erhöht. Gibt es dafür eine besondere Gebühr? Mein Chef meinte etwas von einer Gebührenerhöhung (prozentual?).

Danke für Eure Hilfe.
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repfiffi
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#2

02.02.2010, 14:43

Abrechnung oberhalb der Mittelgebühren ansetzen - welchen genauen Rahmen du innerhalb der Betragsrahmengebühren abrechnen kannst, das müsste Dein Chef Dir sagen bzw. musste gucken, was ihr so alles gemacht habt, um solch eine Erhöhung auch zu begründen...
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

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pidellal
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#3

02.02.2010, 14:55

Danke gaaaaanz herzlich. Kannst Du mir noch sagen, wo das steht? Und ist die Erhöhung in das Ermessen des Anwaltes gestellt (Immer). Oder gibt es einen Rahmen Bsp. 25-50 % oder so?
Micsi11
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#4

02.02.2010, 19:43

Nun, du hast ja deinen Rahmen, weil du Rahmengebühren hast. Innerhalb diesem Rahmen kann dein Chef erhöhen und muss dann halt erklären. Wobei, habt ihr jetzt neuen Bußgeldbescheid bekommen, mit welchem der alte aufgehoben wird bzw. kommt der noch? Weil dann bekommst du ja Zusatzgebühr nach Nr. 5115.
Nino
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#5

26.02.2010, 09:19

Wenn im obigen Fall ein Termin vor dem AG stattgefunden hat und der Mdt. verurteilt entsprechend ist (s. o.; doppelte Geldbuße, dafür kein Fahrverbot)... da fällt die Gebühr nach 5115 ja nicht an, weil entsprechend HV-Termin...
Aber was ist mit der Nr. 5116? Was ist mit "Einziehung" gemeint? Ich hab da noch nie von gehört... In der Berufsschule wird mal halt doch nur "theoretisch" vorbereitet...
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Trude
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#6

26.02.2010, 09:25

Soweit ich das sehe, benötigst Du nach 5116 einen Gegenstandswert, den Du ja nicht hast. Ich würde aber auf jeden Fall über den Mittelgebühren abrechnen mit der Begründung, dass es für Euren Mandanten schwerwiegend gewesen wäre, den Führerschein abzugeben.
Die Einsamkeit wäre ein idealer Zustand, wenn man sich die Menschen aussuchen könnte, die man meidet.
Nino
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#7

26.02.2010, 09:35

Wäre es ja auch gewesen, da er Arzt ist... Das hat das Gericht letzten Endes überzeugt.

Danke :)
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Trude
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#8

26.02.2010, 09:36

Viel Glück mit der Versicherung. Ich hatte bei meiner hinsichtlich der Begründung aber keine Probleme
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Adora Belle
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#9

26.02.2010, 12:54

@Nino: Was man unter Einziehung versteht, kannst Du hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Einziehung

nachlesen. Das hat mit der zusätzlichen Gebühr 5115 gar nix zu tun.
Nino
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#10

26.02.2010, 17:38

Ich werde Montag mal mit dem Chef sprechen, wie weit er die normalen Gebühren ein wenig anhebt. Habt ihr da bestimmte Prozentsätze, die ihr auf die Gebühren aufschlagt?

@ adora belle: Da hätte ich auch selbst drauf kommen können... :) Ich hab nur überlegt, dass das Verhängen des Fahrverbotes ja das Einziehen des Führerscheines ist... Naja. Und schon wieder was dazu gelernt. :D

Vielen Dank und euch allen schon Mal ein schönes Wochenende.
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