VB-Gebühren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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bipe71
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#1

02.02.2010, 14:29

Moin,

habe folgendes Problem und habe bisher in der Suchfunktion auch nichts dazu gefunden:
Unser Mandant hat uns gebeten, für ihn einen VB zu beantragen. Gesagt, getan. Wir haben die VB ausgefüllt und mit unserem Bürostempel versehen an das zuständigen Mahngericht geschickt. Jetzt wurde der VB unserem Mandanten direkt zugeschickt und unsere Gebühr für die Beantragung des VB wurde dort nicht berücksichtigt. Ist das so richtig? Wenn ja, hat jemand die rechtliche Grundlage hierfür, damit ich es unserem "sparsamen" Mandanten dies auch verklickern kann, dass er für diese Gebühr allein aufkommt.

Falls dies das falsche Forum ist, dann bitte in das richtige verschieben. Lieben Dank!

Verschneite Grüße
Bipe
gkutes

#2

02.02.2010, 14:56

die Kosten hättet ihr mE als weitere Kosten des AN angeben müssen
bipe71
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#3

02.02.2010, 15:04

Ehrlich? Ich dachte, dass das Gericht dies dann automatisch macht, wenn sich ein RA meldet. :?
gkutes

#4

02.02.2010, 15:09

:lol:
wegen dem Stempel? das Gerichtsverfahren läuft seit geraumer Zeit automatisch. Da guckt sich doch keiner den Stempel so genau an, um zu schauen, ob das der eines RA ist
bipe71
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#5

02.02.2010, 15:20

Mist, dann müssen wir uns die Gebühr wohl selbst ans Bein kleben. In dieser Sache finde ich es besonders ärgerlich, da der werte Mdt. den MB selber beantragt hat :wut und dann wohl nicht mehr weiter wußte. Im VB steht er dann auch selbst als Prozessbevollmächtigter. Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Aber trotzdem Danke für deine Hilfe, gkutes
gkutes

#6

02.02.2010, 15:42

berechnen kannst du die gebühren trotzdem. er bekommt Sie halt nicht erstattet =)

PS:ich bin nicht skugga ;)
bipe71
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#7

02.02.2010, 18:11

Entschuldigung, ich war mit meinen Gedanken bei einen anderem Beitrag.

Ich fühle mich derzeit wie auf der :titanic

Also nochmals: Danke für deine Hilfe, gkutes.
Lupi
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#8

03.02.2010, 10:48

... sollte es noch ein Verfahren geben - soweit ihr das dann macht - könnt ihr die Kosten für den VB aber noch mit rein nehmen. :wink:
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