Kosten für Widerspruch gegen Abschiebebescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Naturini
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#1

29.01.2010, 15:49

Hallo,

stehe mal wieder vor einem Problem. Meine Chefin möchte die Kosten wissen für einen eventuellen Widerspruch gegen einen Bescheid den unser Mandant erhalten hat, dass er abgeschoben werden soll.

Ist das Verwaltungsrecht? Wenn ja kann mir hier jemand die Gebühr bzw. den Gegenstandswert nennen den ich abrechnen kann?

Vielen Dank im Voraus
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Coonie
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#2

29.01.2010, 15:53

5000,00 auffangwert laut sw-katalog
1,3 gg 2300

außer es handelt sich um einen asylantrag, da ist der gw 3000,00

bei abschiebungsbedingungen (krankheit oder so) 1.500,00 als gw

du müsstest etwas konkreter sagen, was ihr für einen antrag gestellt habt
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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#3

29.01.2010, 16:01

Wir haben einen Antrag gemäß § 27 Abs. 1, 30 Abs. 1 Ziff 1-3 c AufenthG gestellt. In dem Bescheid den wir heute erhalten haben werden die §§ 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG sowie 72 Abs. 3 AufenthG zitiert.

Ich sehe auch gerade, dass meine Kollegin damals schon mal für den Antrag eine 1,3 Geschäftsgebühr auf einen GW von 5.000,00 Euro abgerechnet hat.
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Coonie
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#4

29.01.2010, 16:03

na dann....
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
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#5

29.01.2010, 16:04

Hä wie na dann??

Kann ich jetzt nichts mehr abrechnen?

Wir müssen doch für den Widerspruch den wir einlegen wollen noch eine Gebühr bekommen??
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Adora Belle
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#6

29.01.2010, 16:07

Na dann... isses jetzt 2301 statt 2300.
Naturini
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#7

29.01.2010, 16:10

Ach so. Also kann ich jetzt nur noch eine 0,7 Geschäftsgebühr auf 5.000,00 Euro abrechnen?
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