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nicht anrechenbare GG in Klage

Verfasst: 29.01.2010, 13:35
von tine001
Hallo,

hab da ein kleines Problem. Wir haben eine Klage gemacht mit folgendem Antrag: Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin die nicht anrechenbare Geschäftsgebühr in Höhe von 0,65 aus einem Streitwert von 500,00 € zu zahlen.

Jetzt hat das Gericht gemeckert, weil der Antrag nicht beziffert ist. Soweit so gut. Hab nur grad ein Denkproblem bei der Bezifferung.

Bei einem SW von 500,00 € ist der nicht anrechenbare Teil v. 0,65 ein Betrag von 29,25 €. Hau ich dann hier noch die vollen 20,00 € Auslagenpauschale drauf, oder die halben also 10,00 € oder 20% von 29,25 €??? Da ist grad ein riesen Loch in meinem Gehirn. Dazu kommt ja dann noch die Ust.

vielleicht kann mir ja jemand zum Wochenabschluss helfen.

Lg Tine

Verfasst: 29.01.2010, 13:36
von Ciara
Die Auslagenpauschale wird aus der vollen Gebühr berechnet. Also aus der 1,3

Verfasst: 29.01.2010, 13:41
von tine001
alles klar, also die 29,25 € + 20 € + 19% Ust?????

Vielen Dank!!!

Verfasst: 29.01.2010, 13:45
von Ciara
Du hast doch mit einer 1,3 GG nur einen Betrag von 58,50 €. Daraus 20 % = 11,70 € als Auslagenpauschale

Verfasst: 29.01.2010, 13:54
von tine001
Ich bin ja auch blöd, wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;)

Verfasst: 01.02.2010, 12:06
von Lupi
nein, nein, nein...

nur die 1/2 der GG, die in der VG aufgegangen ist, abziehen.

Also die außergerichtliche Bruttorechnung nur um 29,25 € kürzen!

Verfasst: 01.02.2010, 12:10
von Ciara
Ach ja, das hab ich gar nicht gesehen.

Verfasst: 01.02.2010, 18:25
von tine001
hä? jetzt hab ich grad nen kompletten leerlauf im kopp.
nehmen wir folgenden antrag:
die beklagte wird weiter verurteilt an den kläger den nicht anrechenbaren teil der geschäftsgebühr von o,65 aus eine sw von 500 € in höhe von...... € zu zahlen. welchen betrag müsste ich dann in den antrag schreiben? kapier das immer besser an einem beispiel.

sorry aber hab grad nen brett vor kopf ;)

Verfasst: 01.02.2010, 18:33
von Ciara
Lupi hat geschrieben:nein, nein, nein...

nur die 1/2 der GG, die in der VG aufgegangen ist, abziehen.

Also die außergerichtliche Bruttorechnung nur um 29,25 € kürzen!
jetzt war ich doch tatsächlich selbst verwirrt, das müsste doch auf das Gleiche rauskommen oder nicht?

Verfasst: 01.02.2010, 19:08
von tine001
also ich hab bis dato immer so gerechnet: 29,25 (halbe GG) + 11,70 auslagen + mwst. ist in dem fall bei einem sw von 500 € = 49,56 €

nach variante von lupi bruttorechnung gg- halb gg= 54,29 €

und nun bin ich vollends verwirrt!!! ;) welche nehm ich nun?