Gebühren nach Verbund zweier Rechtsstreitigkeiten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Daggi140466
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#1

28.01.2010, 11:31

Wir haben hier folgenden Sachverhalt:

Wir vertreten ein Ehepaar (2 Auftragg.). Es wurden zwei separate MBs beantragt, einmal gegen X und einmal gegen Y (aber gleicher Anspruch). Nach Widerspruchseinlegung gingen beide Mahnverfahren vor das AG; dann wurden die Verfahren mit Beschluss verbunden (Gegenstandswert jeweils € 2.111,77).
Nach Klagerhöhungen wurde dann das Verfahren an das LG verwiesen (Gegenstandswert: € 5001,78). Im Verhanldungstermin wurde ein Vergleich geschlossen.
Verkündete Streitwerte: € 5001,78, Vergleichsmehrwert € 1711,33. Die Beklagten haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Unsere Frage nun:
Wie/welche Gebühren sind angefallen bzw. wie rechnen sich die MB-Gebühren auf die nachfolgende Verfahrensgebühr an?
Müssen wir uns vorhalten lassen, zwei Mahnverfahren beantragt zu haben?

Wer weiß Rat?
Danke !!
Lupi
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#2

28.01.2010, 13:31

Sind x und y Gesamtschuldner für den gleichen Anspruch von 2.111,77 €?
- dann muss das so in einem MB angegeben werden
Sehe darin das Hauptproblem, wegen der Schadensminderungspflicht des Gläubigers. :?

hmmm...

Würde es so versuchen:

1. Angelegenheit gegen X

I. MB
1,0 (3305) + 0, 3 (1008) aus GW 2.111,77 €
Auslagen

II. Verfahren
1,3 (3100) + 0,3 GW 2.111,77 € gemäß Beschluss
- 1,0 aus 2.111,77 € (0,3 des MB bleibt unberührt)
Auslagen


2. Angelegenheit gegen y

I. MB
1,0 (3305) + 0, 3 (1008) aus GW 2.111,77 €
Auslagen

II. Verfahren
1,3 (3100) + 0,3 GW 5.001,78 €
0,8 (3101) + 0,3 (1008) GW 1.711,33 €
ggf. § 15 (1,6 aus 6.713,11 €)
- 1,0 aus 2.111,77 € (0,3 des MB bleibt unberührt)
1,2 (3104) GW 6.713,11 €
1,0 (1003) GW 5.001,78 €
1,5 (1000) GW 1.711,33 €
ggf. § 15 (1,5 aus 6.713,11 €)
Auslagen

... und abwarten was kommt. :mrgreen:
Daggi140466
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#3

29.01.2010, 10:10

Sind zwischenzeitlich auf die gleiche Berechnung gekommen. Unser Hauptproblem dürfte tatsächlich wohl darin liegen, dass wir zwei separate MBs beantragt und nicht nur 1 Mahnverfahren durchgeführt haben.
Trotzdem vielen Dank und wir warten ab, was der Rpflg. dazu meint :thx :D
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