außergerichtliche Vertretung - Wegerecht....

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
Kennt alle Akten auswendig
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#1

27.01.2010, 16:09

Hallo,

ich hab da so ne Sache, wo sich um die Gewährung eines Wegerechtsgestritten wird. Es gab einen Ortstermin und man hat versucht einen Vertragsentwurf beim Notar zu basteln, was aber letztenendes als Einigungsversuch gescheitert ist. Und dazu hab ich 2 Fragen:

1. Gibt es einen festgelegten SW bzgl. Wegerecht, den ich dann mal wieder überlesen hätte oder gibt es tatsächlich keinen :) ???

2. Hab damals in der Schule gelernt, dass man neben einer GG keine TG geltend machen kann :). Was mach ich nun wegen den Ortstermin. ich mein eine 1,3 GG ist zweifelsohne angefallen. Kann ich da nur die Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld drauf schlagen???

Einen schönen Mittwoch noch.....

Lg Tine
rosa

#2

27.01.2010, 20:40

2. Hab damals in der Schule gelernt, dass man neben einer GG keine TG geltend machen kann . Was mach ich nun wegen den Ortstermin. ich mein eine 1,3 GG ist zweifelsohne angefallen. Kann ich da nur die Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld drauf schlagen???
das ist richtig, die GG kann niemals neben der TG stehen bzw, umgekehrt. Für die Wahrnehmung des Termins kannst du die GG aber erhöhen + Fahrt + Abwesenheit
Lupi
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#3

27.01.2010, 21:51

Zu 1. : § 23 Abs. 3 RVG = 4.000 € ??? (nehme ich immer im Zweifelsfall)

Ergibt sich aus dem Vertragsentwurf kein Wert?

Oder im Notariat anrufen und fragen, nach welchem Wert die abrechnen. :wink:
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