Stundenhonorarvereinbarung wie was?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
nati1985
Forenfachkraft
Beiträge: 117
Registriert: 05.06.2008, 16:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: München

#1

27.01.2010, 15:08

Ich muss eine Stundenhonoraraufstellung schreiben, weiß aber leider nicht was da genau reingehört und was es da für Kürzel gibt.

Wer kann mir denn genau sagen, was da reingehört, bzw. in welchem Gesetz das drinnen steht?

Vielen Dank im voraus
Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Liebe Grüße
Nati1985
Benutzeravatar
DumDiDum
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 29.03.2008, 11:56

#2

27.01.2010, 15:12

berechnen wir ihnen
6 h à 500 Euro 3000 Euro
gkutes

#3

27.01.2010, 15:14

??? muss du das ins Programm einpflegen oder was?
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#4

27.01.2010, 15:17

auf jeden Fall § 3 a RVG und § 34 Abs. 1 S. 1 RVG beachten. Außerdem kannst Du Dir Muster für Honorarvereinbarungen dort abrufen:

http://www.anwaltsverein.de/interessenv ... ebühren.de
Benutzeravatar
DumDiDum
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 29.03.2008, 11:56

#5

27.01.2010, 15:20

RA-Micro macht das automatisch, sorry da kann ich dir nicht weiterhelfen
gkutes

#6

27.01.2010, 15:22

Stundenhonoraraufstellung
... nicht -vereinbarung ???

Ist ja wieder geiles Rätselraten hier :roll:
Benutzeravatar
DumDiDum
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 29.03.2008, 11:56

#7

27.01.2010, 15:31

ok, ich dachte es ging um die Abrechnung (Aufstellung über geleistete Stunden)

der link geht übrigens nicht
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#8

27.01.2010, 15:32

Nati in der Aufstellung steht bei uns immer genau drin,

- in welcher Akte
- welcher Anwalt
- was genau gemacht hat (z. B. Telefonat mit Mandant, Schreiben an Mandant, Weiterleitung des Schreibens der RSV an den Mandanten, Kostenfestsetzung etc.)
- wie lange das gedauert hat,
- welcher Stundensatz berechnet wurde und möglichst noch das dann berechnete Honorar (z. B. zwei Stunden zu je 300 € = 600 €)

Meintest Du das?
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
DumDiDum
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 29.03.2008, 11:56

#9

27.01.2010, 15:41

es ging wohl eher um den vertrag und seinen inhalt
gkutes

#10

27.01.2010, 15:41

ja, aber da musses doch eine Erfassungsmöglichkeit in RA-M geben... !! dort sieht man doch dann, was ausgefüllt werden muss
Antworten