Streitwertberechnung Kündigungsschutzklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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cahra
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#1

27.01.2010, 10:47

Guten Morgen!

Wir haben Mdt. im Kündigungsschutzverfahren vertreten. Streitwert 3 Brutto-Monatsgehälter, es wurde Vergleich geschlossen, in dem u. a. auch Zeugniserteilung und eine Abfindung mit reingenommen worden sind. Für den Vergleich wurde der Streitwert auf 4 Brutto-Monatsgehälter (wg. Zeugnis) erhöht.

Wird die Abfindung nicht mit einbezogen?
Viele Grüße von Cahra
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Liesel
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#2

27.01.2010, 10:49

cahra hat geschrieben: Wird die Abfindung nicht mit einbezogen?
Nein, die Berechnung des Gerichtes ist richtig.
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jojo
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#3

27.01.2010, 10:53

Die Abfindung bleibt draußen, da gibts eine eindeutige REgelung im GKG, die ich aber auf die schnelle nicht finde.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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