Guten Morgen!
Wir haben Mdt. im Kündigungsschutzverfahren vertreten. Streitwert 3 Brutto-Monatsgehälter, es wurde Vergleich geschlossen, in dem u. a. auch Zeugniserteilung und eine Abfindung mit reingenommen worden sind. Für den Vergleich wurde der Streitwert auf 4 Brutto-Monatsgehälter (wg. Zeugnis) erhöht.
Wird die Abfindung nicht mit einbezogen?
Streitwertberechnung Kündigungsschutzklage
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Die Abfindung bleibt draußen, da gibts eine eindeutige REgelung im GKG, die ich aber auf die schnelle nicht finde.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank