Hilfe bei Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nina26
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#1

26.01.2010, 12:36

Hallo bräuchte mal eure Hilfe bezüglich der Anrechnung!
Folgender Fall:

Wert: 1.150,00 €

1. Wir waren außergerichtlich tätig
2. Selbstständiges Beweisverfahren
3. Mahnverfahren
4. Streitiges Verfahren

Jetzt soll ich die Kosten festsetzen lassen und bin mir nicht sicher wie ich das mit der Anrechnung mache. :evil:

Vielleicht habt ihr ne Ideee???? :roll:
gkutes

#2

26.01.2010, 12:42

klar, hab ich. Aber erst darfst du deine Idee dazu posten ;)
Nina26
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#3

26.01.2010, 12:51

Ok also der Anfang geht ja vielleicht noch :wirr

GW 1150,00
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Geschäftsgebühr anrechnen

und weiter???????
rosa

#4

26.01.2010, 13:13

2. Selbstständiges Beweisverfahren
3. Mahnverfahren
DAS ist ja sehr ungewöhnlich

GG rechnet sich auf Beweisverfahren an

die VG vom Beweisverfahren dann auf die VG im Mahnverfahren
und die VG vom Mahnverfahren rechnet sich auf die VG im Klageverfahren an
gkutes

#5

26.01.2010, 13:14

wurde die GG geltend gemacht? wenn ja, anrechnen, wenn nein, nicht anrechnen

1. Kosten sBV
halbe GG ggf. anrechnen

2. Kosten MB

3. Verfahren
MB voll anrechnen
VG des sBV anrechnen
Nina26
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#6

27.01.2010, 08:11

Danke schon mal!!

Werd es jetzt mal probieren alles in einen Antrag zu bekommen :thx
ReNoFa09
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#7

27.01.2010, 08:56

Halli Hallo :-)

Ich hab da auch ein Problemchen und schreibe einfach hier mal weiter ;-)

Also...

In meiner Angelegenheit war ein Inkassounternehmen vorher tätig und hat den MB beantragt...so dann wurde die Sache streitig und kam zu mir...

Wir haben dann ganz normal die Anspruchsbegründung gefertigt, es kam zu einem Termin, Parteien sind in Vergleichsverhandlungen eingetreten, Widerrufsvergleich wurde geschlossen, diesen haben wir nun widerrufen und es erging ein Urteil zu unseren Gunsten...(Kosten für den Mahnbescheid wurden mit geltend gemacht)!!

Jetzt soll ich abrechnen und KFA stellen...

Wie sieht das jetzt noch mal mit der Anrechnung der MB-Gebühr aus?
Eigentlich wäre das ja total sch**** wenn wir die jetzt reduziert bekommen wegen dem Mahnverfahren, obwohl wir das nicht betrieben haben...

Was soll ich tun? Wie soll ich dem Mdt. gegenüber anders abrechnen als gegenüber dem Gericht?

Hilfe ;-)
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gkutes

#8

27.01.2010, 09:01

du rechnest ja nicht gegenüber dem Gericht ab, sondern teilst ja nur dem Mandanten enstandene Kosten mit. Es ist also anzurechnen. Der Mandant bekommt ja die Kosten des MBs auf Grundlage des Urteils wieder.

Im Kostenfestsetzungsverfahren bekommt er dann noch 0,3 VG wieder. Insgesamt bekommt er dann 1,3 wieder, die er gleich an euch abdrücken kann =)

dass er nun doppelt zahlt, ist mE sein eigenes Pech, weil er vorher zum Inkasso gegangen ist.
ReNoFa09
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#9

27.01.2010, 09:03

Gut gut....also der Mandant bekommt ne 1,3 in Rechnung gestellt, festsetzen lasse ich hingegen nur ne 0,3 ;-)^^

Vielen Dank...war irgendwie ein bisschen verwirrt... :-)
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Liesel
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#10

27.01.2010, 09:44

Also m.E. werden die Kosten für den MB, den ein Inkassounternehmen beantragt hat, nicht auf die bei euch entstandenen Gebühren angerechnet. Dies gilt ebenso bei Anwaltswechsel. Habe vor kurzem dazu erst ein Urteil gelesen. Wenn ich es heute noch finde, melde ich mich sofort nochmal.
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