Gebühren im Schuld- und Sachenrecht
Verfasst: 26.01.2010, 11:33
Hallo,
ich habe mal eine Frage zwecks Gebühren im Schuld- und Sachenrecht. Gibts dafür extra Gebühren oder rechne ich einfach eine 1,3 Geschäftsgebühr ab?
Sorry, dass ich euch mit so einer (für euch wahrscheinlich einfachen) Frage nerve aber habe seit 2 Wochen nen neuen Job und bekomm hier nur Abrechnungen auf den Tisch. War halt vorher nicht der Fall. Da sieht man mal wie schnell man das verlernt.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
ich habe mal eine Frage zwecks Gebühren im Schuld- und Sachenrecht. Gibts dafür extra Gebühren oder rechne ich einfach eine 1,3 Geschäftsgebühr ab?
Sorry, dass ich euch mit so einer (für euch wahrscheinlich einfachen) Frage nerve aber habe seit 2 Wochen nen neuen Job und bekomm hier nur Abrechnungen auf den Tisch. War halt vorher nicht der Fall. Da sieht man mal wie schnell man das verlernt.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)