Hallo,
ich habe mal eine Frage zwecks Gebühren im Schuld- und Sachenrecht. Gibts dafür extra Gebühren oder rechne ich einfach eine 1,3 Geschäftsgebühr ab?
Sorry, dass ich euch mit so einer (für euch wahrscheinlich einfachen) Frage nerve aber habe seit 2 Wochen nen neuen Job und bekomm hier nur Abrechnungen auf den Tisch. War halt vorher nicht der Fall. Da sieht man mal wie schnell man das verlernt.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Gebühren im Schuld- und Sachenrecht
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 686
- Registriert: 04.09.2006, 22:24
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Was für extra Gebühren, verstehe ich nicht.
Du musst noch erst einmal schauen, ob das RVG überhaupt anwendbar ist, § 1 RVG.
Dann: Wie lautet der Auftrag Eures Mandanten, damit eingeordnet werden kann, in welchem Bereich geschaut werden muss: Beratung / außergerichtlicher Auftrag / gerichtlicher Auftrag.
Dann: Gegenstandswert bestimmen
Dann: Rechnung
Du musst noch erst einmal schauen, ob das RVG überhaupt anwendbar ist, § 1 RVG.
Dann: Wie lautet der Auftrag Eures Mandanten, damit eingeordnet werden kann, in welchem Bereich geschaut werden muss: Beratung / außergerichtlicher Auftrag / gerichtlicher Auftrag.
Dann: Gegenstandswert bestimmen
Dann: Rechnung
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 15
- Registriert: 26.01.2010, 11:23
Da habe ich mich wohl etwas unverständlich ausgedrückt
Also ist ein außergerichtlicher Auftrag. Unser Mandant hat auf nem Parkplatz keinen Parkschein gezogen. Der Unternehmer verlangt dafür jetzt Gebühren. Da der Mandant nicht gezahlt hat, hat er dies an ein Inkassounternehmen weitergegeben. Der Gegenstandswert berechnet sich doch dann inklusive der Gebühren des Inkassounternehmens oder ?? Und die Gebühr müsste dann doch einfach nur eine 1,3 Geschäftsgebühr sein oder nicht?
Vielen Dank noch mal...
Also ist ein außergerichtlicher Auftrag. Unser Mandant hat auf nem Parkplatz keinen Parkschein gezogen. Der Unternehmer verlangt dafür jetzt Gebühren. Da der Mandant nicht gezahlt hat, hat er dies an ein Inkassounternehmen weitergegeben. Der Gegenstandswert berechnet sich doch dann inklusive der Gebühren des Inkassounternehmens oder ?? Und die Gebühr müsste dann doch einfach nur eine 1,3 Geschäftsgebühr sein oder nicht?
Vielen Dank noch mal...
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 15
- Registriert: 26.01.2010, 11:23
vielen Dank für die schnelle Hilfe