Abrechnung Scheidung außergerichtlicher Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
mesotty
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#1

25.01.2010, 16:44

Hallo stehe grade auf dem Schlauch,

habe eine Akte zum Abrechnen. Scheidungsurteil Streitwertbeschluss. SCheidung € 10.800,00 + VU € 1.000,00

Der VU wurde mit not. Urkunde ausgeschlossen. dies Wurde per Beschluss festgehalten. Gegnerin hat dafür Besserstellung beim Zugewinne von € 15.000,00 erhalten.

In der not. Urkunde ist auch Verzicht Unterhalt und Hausrat mit drin. Es stehen dort aber keine Werte.

Normalerweise würde ich so Abrechnen.

1,3 Verfahrensgeb.
0,8 Verfahrensgeb.
1,2 Terminsgebühr.
1,0 Einigungsgeb.
1,5 Einisungsgeb.

Aber das kann ich hier ja nicht machen, den ich habe keinen Streitwert für einen gerichtlichen VErgleich, den es ja auch eigentlich nicht gab. :erklaer

Verfügung von Scheff lautet wie folgt.
1. Abrechnen gerichtliches VErfahren. Wert 10.800 + 1.000
2. außergerichtliche Einigung mit gemeinsamer Besprechung wert 12.000,00

Wie bekomme ich das unter einen Hut? :roll:

M.e. nämlich gar nicht.

Als her mit euren Vorschlägen, eure Meinung.
lg mesotty
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Liesel
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#2

25.01.2010, 17:38

Hallo mesotty,

erstmal ist zu klären, was überhaupt gerichtlich anhängig war. Was meinst du mit VU?

Alles, was notariell vereinbart wurde und nicht gerichtlich anhängig war, mußt du über die GG und die Einigungsgebühr abrechnen.
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#3

25.01.2010, 18:12

Das seh ich genau wie Liesel. Die GG würde ich wegen der gemeinsamen Besprechung angemessen erhöhen (auf mind. 1,5, eher sogar auf 1,8).
Liebe Grüße
Rita


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#4

25.01.2010, 18:14

[quote]eher sogar auf 1,Cool.
Meine natürlich 1,8.
Liebe Grüße
Rita


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#5

25.01.2010, 18:46

Mit VU meint sie den VA = Versorgungsausgleich ;)

Erst mal sehe ich hier gar keine Einigungsgebühr.

Daß im Urteil steht, daß der VA per Urkunde ausgeschlossen wurde, löst ja noch keine EG aus, von daher

1,3 VG
1,2 TG
aus 11.800 €

Seid ihr bezüglich der not. Urkunde überhaupt tätig geworden? Habt ihr die entsprechend einer Einigung mit der Gegenseite entworfen oder erstellt?
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#6

25.01.2010, 19:24

Mal ne Frage von mir, weil ich es gerade nicht verstehe:

Warum gibt es einen Streitwert für den VA, wenn dieser doch per notarieller Urkunde ausgeschlossen wurde? Ich weiß zwar, dass Ehescheidung und VA immer zusammen verhandelt werden bzw. "zusammen gehören", aber wenn der doch von Vorneherein ausgeschlossen wurde, warum taucht der dann überhaupt mit auf?

Ist das immer so? Oder ist das hier vielleicht so, weil die Parteien evtl. erst während des gerichtlichen Verfahrens den VA ausgeschlossen haben?
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#7

25.01.2010, 19:33

Vielleicht mußte der Ausschluß des VA noch genehmigt werden, wäre eine Möglichkeit, dann kommt es hin.
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#8

25.01.2010, 19:41

Danke, ich war jetzt nur etwas verwirrt. Weil wenn der VA ja schon vor Einreichung des Scheidungsantrags ausgeschlossen wurde, dürfte der ja eigentlich als SW m. E. nicht mit berücksichtigt werden ...
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#9

25.01.2010, 21:05

Ich würde auch so abrechnen, wie dein Chef.

Die 0,8 VerfG und 1,5 EiG kämen nur in Betracht, wenn der gesamte Vergleich vor Gericht protokolliert worden wäre. So also die außergerichtlichen Gebühren.

Und aus welchem Gegenstandswert willst du die 1,0 EiG abrechnen? Das ginge höchstens mit dem VA-Wert. Die Frage, ob die Vereinbarung von Eheleuten über den Verzicht der Durchführung des Versorgungsausgleichs zum Entstehen einer Einigungsgebühr führt, ist in der Rechtsprechung umstritten:

ablehnend: OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe 20.11.2006 - 16 WF 108/06)
ablehnend: OLG Stuttgart (OLG Stuttgart 15.08.2006 - 8 WF 104/06)
zustimmend: OLG Nürnberg (OLG Nürnberg 29.06.2006 - 7 WF 761/06)

Hier glaub ich aber nicht, weil auch diese Einigung außergerichtlich stattfand und schon in dem außergerichtlichen Streitwert enthalten ist.
mesotty
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#10

27.01.2010, 10:25

Hallo Ihr, Danke für eure vielen Antworten,
ich hatte gestern frei, deswegen komme ich erst heute dazu hier zu lesen.
Ja VU :oops: sollte natürlich VA heisen und ich meinten den Versorgungsausgleich.
Ja im Urteil/Beschluss wurde die Zustimmung vum Verzicht auf Durchführung des VA erklärt.
In der Urkunde geht es wie erwähnt um Hausrat Ehegattenunterhalt und den Versorgungsausgleich.

Dann werde ich also 2 Rechnungen machen, einmal
Gerichtlich aus 11.800 €
1,3 VG, 1,2 TG
außgergerichtlich aus 12.000 € (Wert wie Scheffe das wollte)
1,3 GG + 1,5 EG

Richtig? hoffe dass liest jetzt noch jemand.
Danke auf jedenfall für eure Meinung hat mir geholfen.
lg mesotty
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