Seite 1 von 1

Zwei Verfahren - ein Termin

Verfasst: 25.01.2010, 15:51
von Liseken
Hallo,
ich bin ein ziemlicher Neuling, was Abrechnungen betrifft, deswegen hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.

Meine Chefin hat für eine andere Rechtsanwältin einen Termin vor´m Amtsgericht wahrgenommen und ich soll nun abrechnen.
Vereinbart wurde, die Gebühren hälftig zu teilen.

Es geht hier um zwei streitige Verfahren nach Wiederspruch gegen den Mahnbescheid. Bei beiden Verfahren ist der Kläger der Selbe, der Beklagte im Prinzip auch (selbe Firma: einmal GmbH und einmal die dazugehörige GmbH & Co. KG). Die Verfahren wurden an einem Termin verhandelt.

Nun weiß ich nicht, ob ich zwei Verfahren abrechnen kann oder nur eins. Eigentlich sind das ja zwei Verfahren, wurden ja aber zusammen verhandelt.
Ich hab momentan keine Ahnung, wie ich das handhaben soll. :?:
Vielen Dank für eure Hilfe.

Verfasst: 26.01.2010, 13:10
von Gofi
1. Hast Du zwei unterschiedliche Aktenzeichen des streitigen Verfahrens?
2. Wart Ihr lediglich Terminvertreter?

Verfasst: 26.01.2010, 14:10
von Liseken
Hallo,
ja, ich habe zwei unterschiedliche Aktenzeichen bzw. jetzt ein Führendes.
Und ja, wir waren nur Terminvertreter, ansonsten haben wir in dem Fall nichts gemacht.

Verfasst: 26.01.2010, 19:52
von 13
[font=Times New Roman]Wieder mal kein klarer Sachverhalt. Wenn ein führendes Aktenzeichen vorhanden ist, dann sind die Verfahren verbunden worden. Das ist etwas ganz anderes, als wenn 2 Verfahren gemeinsam verhandelt oder gar erledigt werden. Was ist also genau abgelaufen? Ein Blick ins Protokoll sollte Auskunft geben.[/font]

Verfasst: 27.01.2010, 09:14
von Liseken
Sorry dass ich mich nicht klar ausgedrückt habe, bin noch nicht ganz drin in der Materie. :(
Also in meinen Unterlagen habe ich folgenden Satz stehen:
Die Verfahren X und Y werden unter Fuhrung des ersten zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden.

Verfasst: 27.01.2010, 10:56
von Adora Belle
Nächste Frage: Wo steht das in Deinen Unterlagen? Wurde erst im Termin verbunden? Oder schon vorher?

Grundsatz - bis zur Verbindung entstehen die Gebühren in jedem Verfahren gesondert, danach nur noch im führenden Verfahren. Deshalb ist die TG je nach Zeitpunkt der Verbindung einfach oder doppelt entstanden.

Es ist davon auszugehen, daß die VGen beim Hauptbevollmächtigten für beide Verfahren entstanden sind. Bei Euch kommt es wiederum auf den Verbindungszeitpunkt an.

Das alles mußt Du wissen, bevor Du die Gebührenteilung = Hälfte von (1,3 VG für HBV doppelt + 0,65 VG für UBV einfach oder doppelt + 1,2 TG für UBV einfach oder doppelt) berechnen kannst.

Verfasst: 27.01.2010, 13:03
von 13
[font=Times New Roman]Dem ist nix hinzuzufügen.[/font]

Verfasst: 27.01.2010, 15:09
von Liseken
Die Verfahren sind schon vor dem Termin verbunden worden, also bekommen wir nur eine VG, da wir erst beauftragt wurden als die Verfahren schon verbunden waren, richtig?
Also würde ich für uns jetzt eine 0,65 VG und eine 1,2 TG berechnen zzgl. Auslagen und MwSt.?!

Vielen Dank schonmal für die Hilfe und ich gelobe Besserung, was den genauen Sachverhalt angeht. ;)

Liseken

Verfasst: 27.01.2010, 16:03
von Adora Belle
Deine Berechnung für Eure Kosten ist richtig. Ob der HBV eine oder zwei VGen abrechnet (die Ihr ja auch mit teilen wollt), wirst Du nur von ihm selbst erfahren.

Freut mich, wenn das mit dem Sachverhalt künftig besser klappt. 8-)

Re: Zwei Verfahren - ein Termin

Verfasst: 04.03.2010, 10:21
von rena
Guten Morgen,

ich habe hier auch zwei einstweilige Verfügungsverfahren. Im Protokoll steht, dass die Verfahren verbunden wurden und ein Verfahren führt.

D.h. doch jetzt, dass ich lediglich die TG nur einmal bekomme. Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr doppelt oder?

Der GW wird festgesetzt nach Verbindung der Verfahren auf 20.000 EUR, das gilt dann nur für die TG oder?