Mehrere Widersprüche im Sozialverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
sonne1999
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 16.04.2008, 12:03
Wohnort: Sondershausen

#1

25.01.2010, 14:48

Hallo zusammen,

finde gerade nicht so recht eine Lösung zu meinem Problem:

Wir haben 4 Bescheide der ARGE vorliegend gehabt, gegen welche wir Widerspruch eingelegt haben. Wir haben somit 4 Bescheide, 4 Widersprüche, 4 Aktenzeichen. Die Widersprüche wurden noch nicht näher begründet.

Nun kam ein Abhilfebescheid (!) der ARGE, in welchem unser Widerspruch (Einzahl) im vollen Umfang entsprochen wurde. Die Stattgabe umfasst jedoch die 4 Bescheide. Die Kosten werden von der ARGE erstattet.

Kann ich jetzt 4 mal meine Geschäftsgebühr abrechnen? Oder doch nur einmal?

Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten!
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

25.01.2010, 16:12

Hallo sonne1999,

du kannst hier 4 Kostenerstattungsanträge machen. 4 Bescheide - 4 Widersprüche - also auch 4 x Kostenerstattungsanspruch
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
repfiffi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 823
Registriert: 08.06.2007, 15:50
Beruf: Bürostuhlakrobatin
Software: ReNoStar
Wohnort: Berlin

#3

25.01.2010, 16:12

^^in der Praxis rechnen wir dann die Höchstgebühr ab - mit dem Hinweis, dass es sich genau genommen um 4 einzelne Widersprüche handelt, die die in Ansatz gebrachte Höchstegebühr allemal rechtfertigt^^

LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
Benutzeravatar
Manuela77
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 05.04.2006, 13:12
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Leipziger Umland

#4

18.07.2011, 15:33

Da ich mich gerade mit einem ähnlichen Problem rumplage, bin ich über die Suche auf diesen Thread gestoßen ...

Wie genau wird denn nun abgerechnet? Laut Liesel gibts für jeden eingelegten Widerspruch eine separate Geschäftsgebühr, laut Repfiffi aber offensichtlich nur eine (als Höchstgebühr) :shock: Oder hab ich da was missverstanden?
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
Antworten