Hallo zusammen,
finde gerade nicht so recht eine Lösung zu meinem Problem:
Wir haben 4 Bescheide der ARGE vorliegend gehabt, gegen welche wir Widerspruch eingelegt haben. Wir haben somit 4 Bescheide, 4 Widersprüche, 4 Aktenzeichen. Die Widersprüche wurden noch nicht näher begründet.
Nun kam ein Abhilfebescheid (!) der ARGE, in welchem unser Widerspruch (Einzahl) im vollen Umfang entsprochen wurde. Die Stattgabe umfasst jedoch die 4 Bescheide. Die Kosten werden von der ARGE erstattet.
Kann ich jetzt 4 mal meine Geschäftsgebühr abrechnen? Oder doch nur einmal?
Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten!
Mehrere Widersprüche im Sozialverfahren
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo sonne1999,
du kannst hier 4 Kostenerstattungsanträge machen. 4 Bescheide - 4 Widersprüche - also auch 4 x Kostenerstattungsanspruch
du kannst hier 4 Kostenerstattungsanträge machen. 4 Bescheide - 4 Widersprüche - also auch 4 x Kostenerstattungsanspruch
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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- repfiffi
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^^in der Praxis rechnen wir dann die Höchstgebühr ab - mit dem Hinweis, dass es sich genau genommen um 4 einzelne Widersprüche handelt, die die in Ansatz gebrachte Höchstegebühr allemal rechtfertigt^^
LG
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Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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- Manuela77
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Da ich mich gerade mit einem ähnlichen Problem rumplage, bin ich über die Suche auf diesen Thread gestoßen ...
Wie genau wird denn nun abgerechnet? Laut Liesel gibts für jeden eingelegten Widerspruch eine separate Geschäftsgebühr, laut Repfiffi aber offensichtlich nur eine (als Höchstgebühr) Oder hab ich da was missverstanden?
Wie genau wird denn nun abgerechnet? Laut Liesel gibts für jeden eingelegten Widerspruch eine separate Geschäftsgebühr, laut Repfiffi aber offensichtlich nur eine (als Höchstgebühr) Oder hab ich da was missverstanden?
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!