Nebenforderung außerger. Kosten bei Schmerzensgeldklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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grommelie
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#1

25.01.2010, 12:09

Hallo und guten Tag,
ich habe hier einen Klageentwurf auf dem Tisch, der mich noch verzweifeln läßt.

Hier geht es um eine Schmerzensgeldforderung, in welcher wir den Antrag gestellt haben: "Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, mindestens jedoch EUR 35.000,00, zu zahlen."

Später dann ist aufgeführt, dass aus unserer Sicht ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 70.000,00 berechtigt sein dürfte.

Nur: Was mach ich denn mit der Nebenforderung der außergerichtlichen Kosten? Also speziell: Über welchen Gegenstandswert würdet ihr die Nebenforderung außergerichtliche Kosten geltend machen?

Anzumerken ist noch, dass wir die Gegenseite zuletzt angeschrieben haben und zur Vermeidung des Rechtsstreits zur Zahlung von EUR 50.0000,00 aufgefordert haben.

LG, Melanie
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Wendy
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#2

25.01.2010, 12:40

Hallo...

ich würde an deiner Stelle außergerichtliche Kosten nach einem Streitwert von 50.000,00 € geltend machen. Die Gebühr ist schließlich ja auch angefallen außergerichtlich. Ich würde nicht 35.000,00 € geltend machen weil es eben außergerichtlich geforderte 50.000,00 € waren und 70.000,00 € würd ich nicht nehmen, weil die von euch außergerichtlich nicht geltend gemacht worden sind..

Hoffe ich habe geholfen.. LG
jenniver
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#3

25.01.2010, 13:18

:zustimm Das was ihr außergerichtlich eingefordert habt, wolltet ihr seinerzeit und war außergerichtlich der SW.
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