Guten Morgen alle miteinander.
Ich weiß grad echt nicht weiter. Folgender Sachverhalt: Wir haben 4 Mandanten und 4 Verfahren gegen einen Gegner. Nach einer ersten Verhandlung werden die 4 Verfahren zu einem verbunden. Nach Verbindung wird ein Vergleich geschlossen.
Wie rechne ich die Einigungsgebühr hier ab?
Der Gegenstandswert der 4 einzelnen Verfahren beträgt EUR 15.000,00. Nach Verbindung beträgt er EUR 60.000,00.
Kann ich wie auch die Verfahrens- und Terminsgebühr die Einigungsgebühr in voller Höhe aus dem GW EUR 15.000,00 jedem Mandanten gegenüber abrechnen?
Es scheint mir eigentlich ein nicht so großes Problem, aber ich finde nirgends eine Lösung. Danke für Eure Hilfe.
Einigungsgebühr nach Verfahrensverbindung
hattest du vier Verhandlungen?
Nach der Verbindung bekommst du eine EG aus 60.000,00
Nach der Verbindung bekommst du eine EG aus 60.000,00
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Ja, wir hatten 4 Verhandlungen.
Wie rechne ich das dann gegenüber den Mandanten ab?
Muss ich die EG aus 60.000,00 vierteln oder kann ich die gegenüber jedem Mandanten einmal abrechnen?
Wie rechne ich das dann gegenüber den Mandanten ab?
Muss ich die EG aus 60.000,00 vierteln oder kann ich die gegenüber jedem Mandanten einmal abrechnen?
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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Die 4 Mandanten schulden die EG als Gesamtschuldner, wobei jeder nur in Höhe der EG aus 15.000 haftet. Praktischerweise (wenn alle problemlos zahlen) würde ich bei jedem Mandanten 1/4 der EG aus 60.000 abrechnen.
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Kannst Du mir das mit der Haftung genauer erklären? Das verstehe ich nicht wirklich.
die EG aus 15.000 beträgt 566,00
die EG aus 60.000 beträgt 1123,00
Es ist ja ein Unterschied, ob ich 1/4 von 1123,00 oder 566,00 jedem Mandanten gegenüber abrechne.
die EG aus 15.000 beträgt 566,00
die EG aus 60.000 beträgt 1123,00
Es ist ja ein Unterschied, ob ich 1/4 von 1123,00 oder 566,00 jedem Mandanten gegenüber abrechne.
Was du mir sagst, das vergesse ich.
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du rechnest 1/4 aus EG aus 60.000 ab = 280,75 Euro
Mdt haftet aber iHv 566,00 Euro. Wenn du also von einem Mdt kein Geld bekommst, dann könntest du das Geld von einem anderen holen. Weil, wenn nicht verbunden worden wäre, dann wäre die EG aus 15000 angefallen
(so hab ich das jedenfalls verstanden)
Mdt haftet aber iHv 566,00 Euro. Wenn du also von einem Mdt kein Geld bekommst, dann könntest du das Geld von einem anderen holen. Weil, wenn nicht verbunden worden wäre, dann wäre die EG aus 15000 angefallen
(so hab ich das jedenfalls verstanden)
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jetzt hab ich's auch verstanden
Danke!
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