Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Like_a_Princess0512
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#1

20.01.2010, 11:57

Kann ich die Terminsgebühr schon davor abrechnen bevor der Rechtsanwalt der Gerichtstermin überhaupt wahrgenommen hat???

DAnke
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repfiffi
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#2

20.01.2010, 12:04

solange die Rechnung auch als Vorschussrechnung ausgewiesen ist, geht das

LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
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dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

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dann mag ich auch, wenn ich soll
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Pepples
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#3

20.01.2010, 12:04

Du kannst einen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren verlangen, also ja :daumen
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Ekonex
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#4

20.01.2010, 12:05

genau siehe § 9 RVG
Like_a_Princess0512
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#5

20.01.2010, 16:50

ok danke ihr lieben =)
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