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Überprüfung Arbeitzeugnis/Ergänzung

Verfasst: 20.01.2010, 11:02
von ratsuch
Hallo,
welche Kosten für die Überprüfung eines Arb.zeugnisses und ergänzende Formulierungen kann ich der RSV des Mandanten in Rechnung stellen?

Danke für Eure Antworten & wolkengraue Grüße

Verfasst: 20.01.2010, 11:17
von CheerSassi
Also wir nehmen immer ne 1,3 Geschäftsgebühr aus nem Bruttomonatsentgelt

Verfasst: 20.01.2010, 12:03
von ratsuch
Danke & Grüße