wieder habe ich eine ganz kniffelige Sache hier.
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Wir haben Klage eingereicht. Beklagte wohnt in Bayern. Für den Freistaat haben wir Unterbevollmächtigte beauftragt. Der hat auch Gerichtstermine wahrgenommen. Nun fand das Gericht, dass noch eine weitere Zeugin vernommen werden sollte. Die wohnt nun mal bei uns hier. Die Zeugin wurde auch hier vorm dem AG vernommen. Cheffe hat daran teilgenommen und Zeugin auch befragt usw.
Ich habe nun neben der Gebühren (auch Terminsgebühr natürlich) für den Unterbevollmächtigten auch für die Zeugenvernehmung hier vor Ort für meinen Cheffe eine Terminsgebühr in Ansatz gebracht.
Gegenseite meint, dass dieser Termin aber nur als einheitlicher Verhandlungstermin im Rechtsstreit zu sehen ist und damit keine weitere Terminsgebühr für uns hier anfällt.
Hat die Gegenseite recht?
Fröhliches Schaffen wünsche ich Euch noch und danke schon mal
angelz