Abrechnung Familienrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

19.01.2010, 17:31

erstmal hallloo Ihr lieben...also ich gehe gerade die alten abschlussprüfungen durch und bin gerade auf eine Familienrechtliche Aufgabe gestossen und hab dabei wirklich keine ahnung wie ich überhaupt anfangen soll...kann mir jemand helfen wie ich die ganzen gegenstandswerte berechne und welche RA Gebühren ich abrechnen kann???

Danke schon mal im Voraus....

Aufgabe:

Anna und Anton Schnell möchten sich scheiden lassen. Frau schnell beauftragt RAin Lieb, Scheidungsantrag einzureichen. Gemeinsames Nettoeinkommen 2.800 Euro netto im Monat. Die beiden möchten so viel wie möglich ausergerichtlich klären. Nur über die elterliche Sorge der gemeinsamen 16 jährigen tochter und die aufteilung des Hausrats (GW: 10.000 €) können sie sich nicht einig werden deshalb machen sie die folgesachen neben dem Scheidungsantrag anhängig. Über den Zugewinnausgleich, die Nutzung der Ehewohnung (Monatsmiete 600,00 €) und dem unterhalt für die tochter 400,00 € monatlich, die bei Vater wohnen will haben die ehepartner mit den Anwälten eine außergerichtliche Einigung geschlossen. Im termin vor dem Familiengericht werden die Parteien zum Scheitern der Ehe gehört und der Versorgungsausgleich mit 200,00 €/Monat festgestellt. Die elterliche Sorge wird dem Vater allein übertragen, über die Vertreilung des Hausrats könne sich diei Parteien mit Hilfe des Richters und der Anwälte vergleichen. Die außergerichtliche Einigung wird besprochen und ebenfalls zu protokoll genommen..

Erstellen sie die Kostenrechnung für RAin Lieb die die Ehefrau vertreten hat!

Danke...Danke
*Miss Justitia*
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#2

21.01.2010, 22:53

Gar kein eigener Vorschlag?

Dann geb ich dir mal die RA-Gebühren:

1,3 aus (ES, VA, elt. Sorge, Hausrat)
0,8 aus (ZU, Wohnung und Unterhalt)
§ 15 Abs. 3
1,2 aus allem
1,0 aus Hausrat
1,5 aus (ZU, Wohnung und Unterhalt)
§ 15 Abs. 3
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