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Mahnbescheid und außergerichtliche Gegenforderung

Verfasst: 18.01.2010, 13:35
von Christina83
Folgendes Problem hab ich:

Wir haben einen MB beantragt, Gegenseite hat Widerspruch eingelegt, Sache wurde aber noch nicht an das streitige Gericht abgegeben.
Jetzt haben wir ein Schreiben der Gegenseite erhalten, in dem diese ebenfalls Forderungen gegen unseren Mandanten aufstellt.
Wie rechne ich das nun ab?
Ich bin mir da etwas unschlüssig, nehm ich die MB-Gebühr aus dem von uns verfolgten Wert und eine Geschäftsgebühr aus dem Wert der Forderung der Gegenseite und rechne die Gebühren nicht aufeinander an oder muss ich das anders machen?

Danke schon mal!

Verfasst: 18.01.2010, 13:39
von icerose
Du zählst die Gegenstandswerte gem. § 22 RVG zusammen, rechnest die Geschäfts- und Mahngebühr unter Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr aus dem gesamten Wert ab, nimmst 2x PTE, Zwischensumme, + Steuer und gut isses.

Verfasst: 18.01.2010, 13:43
von Christina83
Ok, aber auch wenn wir in "unserer" Forderungssache gar nicht außergerichtlich tätig waren? Wir haben ja gleich einen MB beantragt....

Verfasst: 18.01.2010, 13:48
von icerose
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Sorry, dann natürlich nur die MB-Gebühr und 1x pte, aber aus gesamtem Wert!!.

Verfasst: 18.01.2010, 13:54
von Christina83
aus dem gesamten wert? weil die uns quasi im mb-verfahren angeschrieben haben, gell?

Verfasst: 18.01.2010, 14:08
von icerose
ja, zumindest gehe ich davon aus, dass, sobald der Anspruch begründet ist und die andere Seite darauf erwidert, diese ihren jetzt geltend gemachten Anspruch in das Verfahren einbeziehen wird (sie wird wohl Widerklage erheben).

Wollt ihr denn auf die Gegenforderung überhaupt reagieren? Falls nicht, ist der Wert im Moment eigentlich uninteressant.!!!

Verfasst: 18.01.2010, 14:08
von gkutes
zusammenrechnen? sicher? *grübelgrübel* nee!
was ist dafür die Grundlage?

Verfasst: 18.01.2010, 16:25
von Christina83
stimmt auch wieder! und wenn ich das mahnverfahren abrechne aus unserem GW und die Gegenforderung der Gegenseite mit einer Geschäftsgebühr und dies als eigene Angelegenheit behandle???

Verfasst: 18.01.2010, 16:48
von Badeschlappe26
Sind doch völlig verschiedene Gegenstände. M. E. nimmst du das, was du im Mahnverfahren geltend machst und nimmst die normalen MV-Gebühren dafür und das, was die Gegenseite von euch will, ist was anderes. Wenn ihr darauf reagiert, ists doch außergerichtlich und GG.

Wenn natürlich die Sache von der Gegenseite im Streitigen mit Widerklage geltend gemacht wird, dann ist ab streitigem Verfahren Streitwert-Addieren angesagt.