Kosten von RS bei mehreren Mandanten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Badeschlappe26
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#1

15.01.2010, 10:22

Wir haben eine Sache, wo wir für unsere 5 Mandanten Schadenersatz wegen Reisemangel geltend machen. Gesamtstreitwert etwa 2.000,00 Euronen.

Für mich eine Angelegenheit mit 5 Mandanten. Also Geschäftsgebühr mit Erhöhungsgebühr für die anderen 4.

Nun hat aber ein Mandant eine RS und die sagt jetzt, die zahlen auch nur für ihren Mandanten und würden jetzt aus einem Teil des Streitwertes - 660,0 Euronen (wie sie da genau drauf kommen, krieg ich auch nicht nachvollzogen) die Geschäftsgebühr zahlen. Und bei ner SB von 100,00 Euronen bleibt nicht viel übrig.

Ich hätte Ihnen ja gern aus den 2.000,00 Euronen die GG in Rechnung gestellt und dann nur noch die Differenz für die anderen 4 Mandanten diesen gegenüber abgerechnet.

Liege ich jetzt falsch? Hätten wir 5 Akten draus machen müssen und für jeden "seinen Anteil" an der Reise getrennt geltend machen müssen?
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#2

15.01.2010, 10:51

[font=Times New Roman]Lasse doch zur Not den SW festsetzen. Ich meine, es handelt sich hier um höchstpersönliche, individuelle Ansprüche jedes Einzelnen mit der Folge, dass eine Erhöhung nicht in Betracht kommt und statt dessen die Einzelstreitwerte addiert werden müssen. Dann läge die RS sogar richtig. [/font]
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#3

15.01.2010, 10:58

Pui, hab ich fast befürchtet.

Dann kriegt die RS also doch ne Rechnung (1,3er GG) aus nur 660,00 Euronen (ich würde auf weniger kommen, also lass ich den Wert mal so) und schicke den/m Mandanten eine Rechnung über nur 1,3er (ohne Erhöhung) aus den 2.000,00 Euronen - abzüglich den 20 Kröten, die uns die RS zahlt - na supi... :( Mehr Aufwand als Nutzen.
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#4

15.01.2010, 11:04

beides geht halt nicht =) es ist immer entweder Erhöhung oder Streitwerte zusammenrechnen.

getrennt geltend machen wäre sicherlich auch eine Lösung gewesen, aber man ist ja auf Kostenmnimierung bedacht

Die Mandanten müssen jetzt mE jeweils 1/5 von 1,3 aus 2000 berappen, oder?
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#5

15.01.2010, 11:17

Naja, ein Mandant ist noch Kind - insofern passts nicht ganz mit 1/5 - Flug und alles waren für das Kind ja billiger.

Aber ich schick EINE Rechnung (1,3er aus 2.000) an den Mdt., mit dem wir die ganze Zeit korrespondiert haben. Ich mach jetzt nicht noch 5 Rechnungen.
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#6

15.01.2010, 19:30

[font=Times New Roman]Und Du meinst, das geht bei der Gegenseite durch? Es besteht nämlich keine Gesamtschuldnerschaft! [/font]
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#7

16.01.2010, 09:26

Ist nur Abrechnung mit RS und Mdt.(en).
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#8

16.01.2010, 18:54

Ich habe Deinen Ausführungen entnommen, dass ein Kind mit enthalten ist. Dieses Kind wird sicherlich durch einen Elternteil vertreten. Bitte prüfe, ob dieses Kind evtl. in der Rechtsschutzversicherung mitversichert ist (leider ist deinen Ausführungen nicht zu entnehmen, in welchem Verhältnis die Mandanten stehen) und somit wäre das Thema mit weiteren Auftraggebern prüfen. Auch hinsichtlich der Ehefrau (soweit für diese ebenfalls Ansprüche geltend gemacht werden sollen) prüfen, ob diese mitversichert ist.
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#9

18.01.2010, 12:21

Die RS übernimmt wirklich nur die Kosten vom Mandanten und beruft sich dabei auf einen Single-Tarif. Insofern ist die Lebensgefährtin und auch das Kind nicht mit drin im Vertrag (laut RS). Hat ich vorher so auch noch nicht.

Vielen Dank für eure Antworten!
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