Gegenstandswert Kündigung Dienstleistungsvertrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Inara
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#1

14.01.2010, 15:29

hab eine Frage bzgl. eines Gegenstandswertes. In der Sache geht es um eine Kündigung eines Dienstleistungsvertrages (Ausbildungsvertrag Visagistin, d.h. Ausbildung muss selbst bezahlt werden). Wir fordern die Anmeldegebühr, Kaution und Monatsrate zurück, insgesamt 4.740,00. Bleibt das der Gegenstandswert oder gibt es für Kündigung eines Dienstleistungsvertrages noch was gesondert. Steh hier irgendwie auf dem Schlauch...

Bedanke mich ganz herzlich im Voraus.

LG
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Badeschlappe26
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#2

14.01.2010, 16:49

Ich würd für die Kündigung noch 3 x die Monatsrate dazu nehmen. Wenn ihr im Rahmen der Kündigung tätig gewesen seid, muss es ja auch berücksichtigt werden, oder?
Es grüßt

die Schlappe
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Inara
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#3

14.01.2010, 18:38

ja, das denke ich mir auch Badeschlappe26 ! Wir waren im Rahmen der Kündigung tätig, da muss es auch schließlich was geben.

Vielen Dank für Deine Nachricht.
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