hab eine Frage bzgl. eines Gegenstandswertes. In der Sache geht es um eine Kündigung eines Dienstleistungsvertrages (Ausbildungsvertrag Visagistin, d.h. Ausbildung muss selbst bezahlt werden). Wir fordern die Anmeldegebühr, Kaution und Monatsrate zurück, insgesamt 4.740,00. Bleibt das der Gegenstandswert oder gibt es für Kündigung eines Dienstleistungsvertrages noch was gesondert. Steh hier irgendwie auf dem Schlauch...
Bedanke mich ganz herzlich im Voraus.
LG
Gegenstandswert Kündigung Dienstleistungsvertrag
- Badeschlappe26
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Ich würd für die Kündigung noch 3 x die Monatsrate dazu nehmen. Wenn ihr im Rahmen der Kündigung tätig gewesen seid, muss es ja auch berücksichtigt werden, oder?
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
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