Hauptverfahren läuft - jetzt Beweissicherungverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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M.arinchen
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#1

14.01.2010, 12:59

Wir haben MB beantragt, mussten ins streitige Verfahren gehen.

Gegenseite hat jetzt parallel zum Hauptsacheverfahren ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet, nachdem Widerklage erhoben wurde. Es geht um Mängel // Werkvertrag.

Ich möchte jetzt abrechnen.

Fallen für das Beweisverfahren, welches PARALLEL zum Hauptsacheverfahren läuft eigene Gebühren an oder ist alles mit den Gebühren für das Hauptsacheverfahren abgedeckt?
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gkutes

#2

14.01.2010, 13:06

vorbem 3 (5)
es fallen eigene gebühren an aber die VG wird angerechnet. also falls da ein Ortstermin ist oder eine extra VH kannst du extra TG abrechnen
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#3

14.01.2010, 13:10

Danke. Leider keine TG möglich. :-(
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