Für Aufforderungsschreiben Gebühr nach 2302 VV RVG?
Verfasst: 13.01.2010, 14:27
Hallo,
ich bräuchte einmal eure "Formulierungshilfe". Also, wir haben so einen "superschlauen" Schuldner, der sich scheinbar "grandios" mit dem RVG auskennt.
Wir haben ihn zur Zahlung im Namen unseres Mandanten aufgefordert. Daraufhin zahlte er auch die Hauptforderung sowie unsere Gebühren, jedoch lediglich in "abgespeckter" Version mit dem Hinweis, dass es sich bei unserem Schreiben um ein einfaches Schreiben gehandelt hat und er somit auch nur die Gebühr nach Nr. 2302 VV RVG zu zahlen hat.
Aber wir wollen natürlich unsere 1,3 Gebühr nach 2300
Wie mache ich das denn jetzt unserem Superschuldner am Besten klar? Hat einer ne Idee?
Vielen Dank schon mal
ich bräuchte einmal eure "Formulierungshilfe". Also, wir haben so einen "superschlauen" Schuldner, der sich scheinbar "grandios" mit dem RVG auskennt.
Wir haben ihn zur Zahlung im Namen unseres Mandanten aufgefordert. Daraufhin zahlte er auch die Hauptforderung sowie unsere Gebühren, jedoch lediglich in "abgespeckter" Version mit dem Hinweis, dass es sich bei unserem Schreiben um ein einfaches Schreiben gehandelt hat und er somit auch nur die Gebühr nach Nr. 2302 VV RVG zu zahlen hat.
Aber wir wollen natürlich unsere 1,3 Gebühr nach 2300
Wie mache ich das denn jetzt unserem Superschuldner am Besten klar? Hat einer ne Idee?
Vielen Dank schon mal