Für Aufforderungsschreiben Gebühr nach 2302 VV RVG?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Silke81
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#1

13.01.2010, 14:27

Hallo,

ich bräuchte einmal eure "Formulierungshilfe". Also, wir haben so einen "superschlauen" Schuldner, der sich scheinbar "grandios" mit dem RVG auskennt.

Wir haben ihn zur Zahlung im Namen unseres Mandanten aufgefordert. Daraufhin zahlte er auch die Hauptforderung sowie unsere Gebühren, jedoch lediglich in "abgespeckter" Version mit dem Hinweis, dass es sich bei unserem Schreiben um ein einfaches Schreiben gehandelt hat und er somit auch nur die Gebühr nach Nr. 2302 VV RVG zu zahlen hat.

Aber wir wollen natürlich unsere 1,3 Gebühr nach 2300 :wink:

Wie mache ich das denn jetzt unserem Superschuldner am Besten klar? Hat einer ne Idee?

Vielen Dank schon mal
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LuzZi
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#2

13.01.2010, 14:37

Wenns nur ein einfaches Popelschreiben war kann ich den Schuldner irgendwie verstehen und wüsste auch nicht, wie ich da argumentieren sollte gegen ;) Ich habs allerdings noch nie erlebt, dass mal einer Ahnung vom RVG hat :shock: Vllt. kams bei dem ja schon öfter vor ^^
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Adora Belle
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#3

13.01.2010, 14:48

Laß Dich nicht kirre machen. Eure Rechnung beruht auf Eurer auftragsgemäßen Tätigkeit. Wenn der Auftrag also nicht lautete "schick mal ein einfaches Schreiben" sondern "ich hab hier ne Forderung, die mußt Du für mich geltend machen", dann löst das eine GG 2300 aus.
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Silke81
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#4

13.01.2010, 15:23

Danke schön, Adora Belle, genauso hab ich das jetzt auch argumentiert. Ansonsten auch auf die derzeitige Rechtsprechung verwiesen. Wenn er meint, sich so gut auszukennen, dann soll er schließlich auch alles lesen :klugscheiss

Ist mir echt zu blöd sowas, als ob ich sonst nichts zu tun hätte :wiesn
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charly03
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#5

14.01.2010, 07:00

Nicht nur die Schuldner kommen mit dem Hinweis auf Nr. 2302. Vor kurzem hat uns ein Gericht angeschrieben, nachdem der Schuldner Widerspruch gegen unseren MB eingelegt hat und wir ins streitige übergegangen sind, wir sollen erläutern, warum eine Gebühr nach Nr. 2300 und nicht nach 2302 für das außergerichtliche Mahnschreibn entstanden sei.

Habe so argumentiert, wie Adora Belle ausgeführt hat. Bin gespannt, was das Gericht dazu sagt..
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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