Beratungsgebühr oder Geschäftsgebühr?
Verfasst: 12.01.2010, 16:10
Hallo allerseits,
habe folgendes Problem:
Mandanten kamen und beauftragten uns mit der Prüfung eines Sachverhaltes (Darlehensvertrag). RA hat geprüft und Mandanten hierüber informiert. Es fand eine weitere Besprechung zwecks Abstimmung weiterer Vorgehensweise statt. Es wurde sich darauf geeinigt, dass RA ein Schreiben im Entwurf fertigt und dieses an Mandanten weiterleitet.
Die Angelegenheit ist ca. ein Jahr gelaufen und es wurden mehrere Schreiben im Entwurf gefertigt.
Was kann ich hier denn nun abrechnen. Ist hier eine Geschäftsgebühr begründet oder lediglich eine Beratungsgebühr?
Es handelt sich über einen Streitwert von EUR 130.000,00 und es wurde keine Gebührenvereinbarung geschlossen. Würde gerne eine Geschäftsgebühr oder so abrechnen, aber wir sind leider nie nach außen hin tätig geworden.
habe folgendes Problem:
Mandanten kamen und beauftragten uns mit der Prüfung eines Sachverhaltes (Darlehensvertrag). RA hat geprüft und Mandanten hierüber informiert. Es fand eine weitere Besprechung zwecks Abstimmung weiterer Vorgehensweise statt. Es wurde sich darauf geeinigt, dass RA ein Schreiben im Entwurf fertigt und dieses an Mandanten weiterleitet.
Die Angelegenheit ist ca. ein Jahr gelaufen und es wurden mehrere Schreiben im Entwurf gefertigt.
Was kann ich hier denn nun abrechnen. Ist hier eine Geschäftsgebühr begründet oder lediglich eine Beratungsgebühr?
Es handelt sich über einen Streitwert von EUR 130.000,00 und es wurde keine Gebührenvereinbarung geschlossen. Würde gerne eine Geschäftsgebühr oder so abrechnen, aber wir sind leider nie nach außen hin tätig geworden.