Abrechnung PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Leo
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#1

12.01.2010, 11:10

Ich habe auch wieder ein Problem. Habe hier ein Teil-, Anerkenntnis- und Schlussurteil.

Ich möchte hier über PKH abrechnen.
Der Streitwert ist bis 04.10.09 2.500,00 Euro und danach 2.000,00 Euro

Es wurde Klage eingereicht von der Gegenseite. Es gab zwei Termine beim Amtsgericht. Beim ersten am 15.10.09 Termin wurde Vergleich ausgehandelt, der wurde aber dann abgelehnt von der Gegenseite.

Würde das die Rechnung ungefähr so aussehen

GW 2.500,00
1,3 VG

GW 2.000,00
1,2 TG
1,0 EG oder gibts die nicht?

Und unsere Mandantin trägt davon 30% und die Beklagte 70% wie mach ich das noch?

Vielen Dank für die Hilfe.
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#2

12.01.2010, 11:22

[font=Times New Roman]Was heißt: Wie mache ich das noch? Bezüglich der Quotelung machst Du gar nix, das ist Aufgabe des Gerichts im Rahmen des KFV. :wink:

Eine Entstehung der Einigungsgebühr sehe ich nicht.
[/font]
~ Grüßle ~
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#3

12.01.2010, 11:48

Ja, Einigungsgebühr gibt es nicht. Ist ja wie bei einem widerruflichen Vergleich dann. Einigungsgebühr gibt es nur, wenn Vergleich nicht doch noch widerrufen wird.
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Badeschlappe26
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#4

12.01.2010, 14:04

Ausgleichung nach 106 ZPO. Ansonsten:

1,3er VG nach 2.500,00
1,2er TG nach 2.000,00
(Einigungsgebühr sehe ich auch keine)
und 2 x Fahrtkosten zum GT
Es grüßt

die Schlappe
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#5

12.01.2010, 14:19

Vielen Dank. Also mach ich mit der Quotelung gar nichts. Das nimmt dann das Gericht auseinander. Das ist gut. Vielen Dank Euch!!! :-)
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#6

12.01.2010, 14:35

Leo hat geschrieben:Vielen Dank. Also mach ich mit der Quotelung gar nichts. Das nimmt dann das Gericht auseinander. Das ist gut. Vielen Dank Euch!!! :-)
[font=Times New Roman]Richtig, aber erst bei der Kostenfestsetzung, nicht bei der PKH-Vergütungsanweisung![/font]
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#7

12.01.2010, 14:56

Vielen Dank!!!
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