Hallo,
ich weiß nicht, ob ich mich so doof anstelle. Aber ich bin mir total unsicher. Ich hab eine Akte auf meinem Tisch: Klage .... Termin .... Urteil.
Das Gericht hat den Streitwert per Beschluss festgesetzt. Dort wurde festgesetzt:
4.765 EUR bis zum 20.08.2009, danach 5.870 EUR.
Der Termin fand nach dem 20.08. statt.
Ich weiß nun nicht so richtig, wie ich das abrechne, da ich so was noch nicht hatte. Daher brauche ich euren Rat. Theoretisch Höchstwertregel hinsichtlich der Verfahrensgebühr und aus dem Streitwert 5.870 EUR die Terminsgebühr?
Danke schon mal .... liebe Grüße
zwei Streitwerte mit Zeitraumbegrenzung
- 13
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Die VG bemisst sich immer nach dem höchsten SW (ist logisch) und die Terminsgebühr fällt hier in den Zeitraum des höheren SW. Ergo: Gebührenabrechnung insgesamt nach dem höheren SW.
Zuletzt geändert von 13 am 29.01.2015, 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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Weil das zu diesen Zeitpunkten nunmal die Höhe der Hauptforderung war, nach der sich das Gericht bei der GW-Festsetzung zu richten hat...
...ich wage zu orakeln, dass im TE die Klage in irgendeiner Art und Weise auf 5870,00 erweitert wurde. Darüber kann sich das Gericht nicht einfach hinwegsetzen und den GW von Anfang an auf den höheren Wert festsetzen...
...seltsam ist das mitnichten, vielmehr formal nicht zu beanstanden.
...ich wage zu orakeln, dass im TE die Klage in irgendeiner Art und Weise auf 5870,00 erweitert wurde. Darüber kann sich das Gericht nicht einfach hinwegsetzen und den GW von Anfang an auf den höheren Wert festsetzen...
...seltsam ist das mitnichten, vielmehr formal nicht zu beanstanden.
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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Hallo ich hab auch in etwa das gleiche Problem und benötige Hilfe.
Ich habe in einem Verfahren gleich vier versch. Streitwerte und weiß jetzt nicht wie ich was berechnen soll.
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ab 27.07.09 bis 02.08.09 - 41.251,82 €
ab 03.08.09 - 48.412,26.
Aus welchem Streitwert muss ich denn die Verfahrensgebühr errechnen? Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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Aus welchem Streitwert muss ich denn die Verfahrensgebühr errechnen? Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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Siehe #2.
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Das muss nicht einmal irgendwo stehen, denn als Taktgebühr entsteht die VG immer wieder neu und kann letztlich nur nach dem höchsten SW angesetzt werden, wenn man sich nicht selbst beschummeln will.
Zuletzt geändert von 13 am 29.01.2015, 13:35, insgesamt 1-mal geändert.
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