Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Dodo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 20.03.2009, 08:37

#1

29.12.2009, 08:38

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit einer Anrechnung. Es wäre sehr lieb, wenn mir jemand helfen könnte...

Sachverhalt:

Mandant ist Vermieter und Mieter zahlen nicht.

SW: ca 2.270,00 €

Wir wurden außergerichtlich tätig und haben dann einen Mahnbescheid beantragt und den VB. Gegen den VB wurde dann Widerspruch eingelegt, sodass es zum Verfahren mit VU gekommen ist.

Bisher haben wir mit der Mandantschaft abrechnet:

2300 VV RVG
3305 VV RVG (+ Anrechnung natürlich)
3309 VV RVG (hab mich verschrieben, ich meinte die 3308 VV RVG) und nicht 3309 VV RVG)

Jetzt ist meine Frage, wie rechne ich weiter ab.

Eigentlich müsste ich doch die 3100 VV RVG nehmen und die reduzierte Termingebühr, oder?

Danke für eure Bemühungen
Zuletzt geändert von Dodo am 29.12.2009, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.
gkutes

#2

29.12.2009, 09:22

wofür ist die 3309 angefallen???

ansonsten jetzt halt MB auf VG anrechnen
1,3 3100
-1,0 3305
Dodo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 20.03.2009, 08:37

#3

29.12.2009, 09:24

Ach quatsch,

sry ich meinte die 3308 VV RVG also für den VB!
gkutes

#4

29.12.2009, 09:53

ah ok, hätt ich mir aber auch denken können ;)
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#5

29.12.2009, 20:11

Ich würde abrechnen:

2300 VV (außergerichtlich)
3305 VV (MB)
./. Anrechnung
3308 VV (VB)
3100 VV (gerichtlich)
./. Anrechnung
3105 VV (Termin mit VU)
3 x PTE
USt

RA Micro müsste die Anrechnungen auch richtig machen!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
ReNoFa09
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 350
Registriert: 11.08.2007, 11:10
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Kontaktdaten:

#6

30.12.2009, 08:25

Hab das eben mal in RA-Micro eingegeben...es macht das schon ;-)
Bild
gkutes

#7

30.12.2009, 09:02

das wäre aber eigentlich falsch, weil die 2300, die 3305 und die 3308 bereits abgerechnet sind :klugscheiss
simpsonia
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 27.10.2009, 12:11
Wohnort: Rostock

#8

19.04.2010, 14:41

Muss das Thema noch mal aufgreifen, hab nämlich gerade das gleiche Problem.

Gegenseite ist außergerichtlich vertreten, es gab Schriftverkehr, dann hat unser Mandant einen MB eingereicht, die Gegenseite hat Widerspruch eingelegt, das Ganze ging vor Gericht (wir waren erst mit der Klage beauftragt). Nun prüfe ich gerade die Kosten der Gegenseite. Die haben nämlich:

1,3 Nr. 3100
1,2 Nr. 3104 PT + Ust

abgerechnet. Nach § 15 a ist es ja jetzt nicht mehr möglich, dass man im gerichtlichen Verfahren die außergerichtliche Geschäftsgebühr zur Hälfte anrechnen muss. Oder hab ich da was falsch verstanden?

:thx
188F
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 15.09.2009, 12:14
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#9

19.04.2010, 14:46

Wenn die Gegenseite außergerichtlich vertreten war, ist auch eine Geschäftsgebühr entstanden. Hier muss du mal nachsehen, was ausgeurteilt worden ist. Ist im Urteil die volle Geschäftsgebühr tituliert, kann sich Euer Mandant darauf berufen und im einwenden, dass eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr erfolgen muss. Ist nur die halbe Geschäftsgebühr tituliert, dann ist der KFA Eurer Gegenseite wohl so richtig. Ist an Gebühren nix tituliert = besser Mund halten. :wink:
simpsonia
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 27.10.2009, 12:11
Wohnort: Rostock

#10

19.04.2010, 14:51

Außergerichtliche Kosten wurden nicht mit tituliert. Es wurden nur die gerichtlichen Kosten gequotelt. Ist das aber nicht eigentlich zum Nachteil unseres Mandanten, wenn man jetzt nicht mehr die halbe Geschäftsgebühr abziehen muss? Immerhin hätte er ja vorher weniger zahlen müssen.
Antworten