Hallo,
ich muss in einer Sache eine Kostenrisikoaufstellung machen mit Quotelung. Die Sache befindet sich im gerichtlichen Verfahren. Es wurde ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen, also nicht vom Gericht aus. Rechne ich da trotzem eine 1,0 Einigungsgeb. ab weil es ja im gerichtlichen Vefahren geschlossen wurde.
Und meine nächste Frage wäre, ob jemand eine gute Quotentafel kennt im Internet oder so?
Der Streitwert beträgt: 8.385,75 EUR, davon muss der Beklagte 3.750,00 EUR zahlen. Kann mir jemand die Quote?
Danke im Voraus.
LG
Melody
Kostenrisiko mit Quotelung
- Smettie87
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Hallo!
Da ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, rechnest du nur eine 1,0 Einigungsgebühr ab.
Zu dem Rest kann ich dir leider grad nicht helfen![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
LG
Da ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, rechnest du nur eine 1,0 Einigungsgebühr ab.
Zu dem Rest kann ich dir leider grad nicht helfen
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LG
[color=#FF4080] Einen Plan kann man ändern, ohne Plan ändert sich nichts [/color]
jup - einfacher dreisatz.
und ja, 1,0 EG
ansonsten bitte beachten, dass sich auch die GK reduzieren.
und ja, 1,0 EG
ansonsten bitte beachten, dass sich auch die GK reduzieren.