hallo,
wie habeng geklagt, es erging ein vu. ich hab eine 1,3 + 0,5 abgerechnet und kfb gemacht.
nunmehr hat gegner einspruch gg vu eingelegt + wiedereinsetzung beantragt. ohne mündliche verhandlung erging urteil, dass einspruch abgewiesen wird (Bekl. trägt weitere Kosten des Verfahrens.)
Hab ich recht mit der Annahme, dass sich von den Gebühren her nichts ändert und ich immer noch nur eine 1,3 + 0,5 abrechnen kann und somit auch keine weiteren kosten entstehen?
tine
Versäumnisurteil
- alraune
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Ich nehme an, Ihr habt ein zweites VU im schriftlichen Verfahren erhalten? Dann kannst Du eine 1,2 Terminsgebühr abrechnen.
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=18809
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- Re1108
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Wurde denn dann nach Einspruch/Widereinsetzung das schriftliche Verfahren angeordnet?
Dann erhältst du nämlich eine 1,2 TG (siehe hierzu Nr. 3104 (1) Nr. 1 VV RVG), so dass die bereits entstandene 0,5 TG in dieser aufgeht.
Dann erhältst du nämlich eine 1,2 TG (siehe hierzu Nr. 3104 (1) Nr. 1 VV RVG), so dass die bereits entstandene 0,5 TG in dieser aufgeht.
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nein, der Ge hatte halt den Antrag auf Wiedereinsetzung/Einspruch gestellt, dann hat das Gericht verfügt, dass wir Stellung drauf nehmen sollen + Ge den Antrag noch begründen soll und dann erging das Endurteil.
- Re1108
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Nr. 3104 (1) Nr. 1 VV RVG sagt: [...] in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, [...] oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden [...] (am besten liest du dir den selbst mal genau durch)
Ich bin daher trotzdem der Meinung, dass eine 1,2 TG angefallen ist!
Ich bin daher trotzdem der Meinung, dass eine 1,2 TG angefallen ist!