DAV-Abkommen im Jahr 2009?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nino
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#1

10.12.2009, 08:37

Hallo ihr Lieben!

Ich stecke in einer echten Zwickmühle. Habe eine Verkehrsunfallsache abzurechnen mit Sach- UND Personenschaden. Von meinem Chef habe ich nur gehört "Prüfen, ob die R+V dazugehört, müssten höhere Gebühren sein". Als ich ihn darauf angesprochen habe - weil ich zuvor so etwas noch nie gehört habe - meinte er, dass es einen "Verband der Haftpflichtversicherer" gebe. Von diesem hatte ich aber bislang auch nichts gehört.

Da ich nun nicht weiter wusste, habe ich gestern Abend noch privat bei meiner Ausbildungskanzlei angerufen und mich dort erkundigt. Die Anwältin dort sagte mir, dass das DAV-Abkommen mit der Einführung des RVG hinfällig sei, so dass ich das nicht kennen kann (Beginn Ausbildung im Jahr 2006). Nun habe ich nach DAV-Abkommen gegoogelt und so viele Widersprüche gefunden. Mal gilt es noch, dann gilt nur noch Ähnliches... Dann ist es tatsächlich hinfällig...

Was soll ich nun machen??? Mein Chef meinte gestern, wenn ich nur 'ne normale 1,3 abgerechnet hätte, hätte er mir die Akte um die Ohren gehauen. ^^ Da würde es mindestens 'ne 1,8 geben. Ich habe aber leider wirklich keine Ahnung. :?: :?: :?:

Bitte helft mir! Für jeden Beitrag bin ich dankbar.

Der Fall sieht so aus: VU... Sach- und Personenschaden (wie oben geschrieben). Die gegnerische Haftpflicht zahlte darauf insgesamt 2.048,14 €, wobei 48,14 an das Krankenhaus und 229,67 € an einen Sachverständigen gingen. Nunmehr gibt es eine Abfindungserklärung über NOCH zu zahlende 7.000,00 €, die wir handschriftlich in 10.000,00 € geändert haben, da dies telefonisch im Nachhinein vereinbart wurde.

Ich würde es nunmehr folgender Weise abrechnen:

1,3 Geschäftsgeb. aus 12.048,14 €
1,5 Einigungsgeb. (nur nach welchem Wert? :roll: Ich mach das so selten. evtl. 10.000,00 €?
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Soenny
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#2

10.12.2009, 08:39

Zu den Abrechnungsgrundsätzen siehe:

http://www.ra-info.de/rcberechnungen/tb ... aetze.aspx
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#3

10.12.2009, 08:40

Also zu dem DAV-Abkommen kann ich dir gar nix sagen, ich hab das zwar schonmal gehört, aber wer wie wo hab ich keinen blassen Schimmer.

Zu deiner Abrechnung:

Ja, ich würde die Einigungsgebühr aus 10.000,00 € nehmen. So machen wir das immer. Und bei den Haftpflichtversicherungen ist auch regelmäßig der Fall, dass die EG nur aus dem Betrag zahlen, worauf man sich geeinigt hat! (Was ja in normalen Fällen falsch wäre)
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#4

10.12.2009, 08:54

Erst einmal noch mal Danke für die schnellen Antworten. Wie macht ihr das immer?

@Sjanny: Muss ich den Link jetzt so verstehen, dass ich - wie oben angedacht - abrechne, weil die R+V keine solchen Vereinbarungen hat?

@ sunshine24: Mal eine gaaaaanz blöde Frage... Nach welchem Wert würdest du hier die EInigungsgebühr im Normalfall nehmen? Ich hätte das jetzt immer wie oben gemacht..

Och Mist... Ich hab das GEfühl, dass ich für diesen Job nicht geeignet bin. :(
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#5

10.12.2009, 08:57

Ich würde auf jeden Fall mal eine 1,5 GG ansetzen, wird oft gezahlt ;)
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#6

10.12.2009, 09:00

@ sunshine24: Mal eine gaaaaanz blöde Frage... Nach welchem Wert würdest du hier die EInigungsgebühr im Normalfall nehmen? Ich hätte das jetzt immer wie oben gemacht..
Mit Normalfall meinte ich eher andere Sachen, also andere Verfahren. Es heißt doch "Die Einigungsgebühr bekommt man aus dem Wert worüber man sich einigt und nicht worauf!" Da spielen die Haftpflichtversicherer aber nicht mit, sondern zahlen dann eben nur die Einigungsgebühr über den Wert, WORAUF man sich geeinigt hat.

Also, in deinem Fall 1,5 EG aus SW. 10.000,00
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#7

10.12.2009, 09:10

Ich würde auf jeden Fall mal eine 1,5 GG ansetzen, wird oft gezahlt
Würdest du denn noch zusätzlich eine 1,5 Einigungsgebühr nehmen oder es bei der 1,5 belassen? Ich finde die ganze Sache mehr als verwirrend.
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#8

10.12.2009, 09:11

1,5 Geschäftsgebühr und 1,5 Einigungsgebühr!
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#9

10.12.2009, 09:17

:zustimm
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#10

10.12.2009, 09:26

Ach Leute... Ihr seid echt super. Ich werds mal versuchen und berichten, was die Versicherung dazu sagt. :)

Aber jetzt seid doch mal ehrlich... Man muss schon ein wenig dumm sein - wenigstens ein klein bisschen - wenn man das nicht hinkriegt, oder? Ich habe immer das Gefühl, dass jeder hier alles kann... Nur ich irgendwie nicht.
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