ich hab ein kleines Problem:
Wir bekamen einen KfB, wonach unser Md. 489,45 Euro an die Gegenseite zahlen sollte. (Streitwert 5.000).
Da der Streitwert aber auf 2.500 festgesetzt wurde haben wir dagegen erfolgreich Erinnerung eingelegt. Jetzt muss Md. "nur noch" 272,87 Euro (Streitwert 2.500) bezahlen.
Die Kosten der Erinnerung wurden der Gegenseite auferlegt und ich weiß jetzt nicht genau, aus welchem Gegenstandswert ich die 0,5 Gebühr nach Nr. 3500 VV nehmen muss, weil ich jetzt Kostenfestsetzung beantragen soll.
Kann mir da jemand behilflich sein? Ich denke der Gegenstandswert ist 272,87 Euro, da ja das der Wert der Erinnerung ist, aber ich bin mir nicht ganz sicher...
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Über Antworten würde ich mich freuen...
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