Abrechnung der Beratungshilfe-wann? Was tun im Erfolgsfall?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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KarlaM
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#1

08.12.2009, 14:43

Hallo allerseits. Wiedermal ne Frage zur Beratungshilfe.

Anwalt will, daß ich direkt nach Tätigkeit Beratungshilfe abrechne. Es geht um Widerspruch im Sozialrecht. Wenn der Widerspruch aber durchgeht, kriegen wir ja Kosten von der Gegenseite (ARGE). Muß ich das dem AG dann mitteilen und ggf. was zurückzahlen?
Kann dann im Sozialrecht überhaupt eine Einigungsgebühr entstehen, da man im Erfolgsfall ja die Kosten von der Gegenseite kriegt?
mesotty
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#2

08.12.2009, 14:47

Hallo,

im Erfolgsfall rechnest du ganz normal die Regelvergütung ab. Falls du vorher schon Beratungshilfe überwiesen bekommen hast, muss das Geld zurückgezahlt werden.

lg mesotty
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#3

08.12.2009, 15:02

Erst mal Beratung abrechnen ganz norman die 99,96 €.

Solltet ihr dann gewinnen und die Gegenseite zahlt, dann würde ich die bereits gezahlte Beratungsvergütung anrechnen.

Ich mag kein Sozialrecht :baeh
KarlaM
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#4

08.12.2009, 16:55

Danke erstmal.

Wie anrechnen? Gegenüber der ARGE oder ans AG zurückzahlen?
KarlaM
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#5

08.12.2009, 17:22

Gegenüber der ARGE ja nicht, oder? Was hat die damit zu tun, daß jemand Beratungshilfe hat...
Davy Jones’ Locker
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#6

08.12.2009, 18:27

Abgerechnet werden kann erst nach Abschluss der Angelegenheit.
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