Hallo allerseits. Wiedermal ne Frage zur Beratungshilfe.
Anwalt will, daß ich direkt nach Tätigkeit Beratungshilfe abrechne. Es geht um Widerspruch im Sozialrecht. Wenn der Widerspruch aber durchgeht, kriegen wir ja Kosten von der Gegenseite (ARGE). Muß ich das dem AG dann mitteilen und ggf. was zurückzahlen?
Kann dann im Sozialrecht überhaupt eine Einigungsgebühr entstehen, da man im Erfolgsfall ja die Kosten von der Gegenseite kriegt?
Abrechnung der Beratungshilfe-wann? Was tun im Erfolgsfall?
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Hallo,
im Erfolgsfall rechnest du ganz normal die Regelvergütung ab. Falls du vorher schon Beratungshilfe überwiesen bekommen hast, muss das Geld zurückgezahlt werden.
lg mesotty
im Erfolgsfall rechnest du ganz normal die Regelvergütung ab. Falls du vorher schon Beratungshilfe überwiesen bekommen hast, muss das Geld zurückgezahlt werden.
lg mesotty
Erst mal Beratung abrechnen ganz norman die 99,96 €.
Solltet ihr dann gewinnen und die Gegenseite zahlt, dann würde ich die bereits gezahlte Beratungsvergütung anrechnen.
Ich mag kein Sozialrecht
Solltet ihr dann gewinnen und die Gegenseite zahlt, dann würde ich die bereits gezahlte Beratungsvergütung anrechnen.
Ich mag kein Sozialrecht
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Abgerechnet werden kann erst nach Abschluss der Angelegenheit.