Rücknahme Bußgeldbescheid durch Behörde - Kosten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

08.12.2009, 13:10

Hallo!

Hab folgende Frage:

Ein Mandant kam mit einem Bußgeldbescheid zu uns und wir legten innerhalb der gesetzten Frist Einspruch gegen diesen ein. Der Bußgeldbescheid war fehlerhaft und wurde daher durch uns moniert.

Daraufhin wurde der betreffende Bußgeldbescheid von der Behörde zurückgenommen und durch einen anderen ersetzt.

Welcher Antrag muss bei der Bußgeldbehörde gestellt werden, damit die Kosten von selbiger für den ersten (aufgehobenen) Bußgeldbescheid erstattet werden?

Danke im Voraus :roll:
mesotty
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#2

08.12.2009, 14:44

Hallo,
mal eine Frage zum Verständnis, wenn der eine Bescheid durch den anderen ersetzt wurde, dann muss doch in dem gültigen stehen, dass der vorhergehende damit aufgehoben/ungültig ist und die Kosten verrechnet werden.

Zumindest war das bei uns immer so. Da haben wir keinen Antrag stellen müssen.

lg mesotty
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#3

08.12.2009, 15:05

Also es steht folgendes da:

"...der oben bezeichnete Bußgeldbescheid wird hiermit zurückgenommen und durch den anliegenden Bescheid ersetzt.

Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet."

Wobei sich hiermit die Zahlungen auf die Geldbuße unseres Mandanten beziehen, die er eventuell schon erbracht hat. Von RA-Kosten ist keine Rede.

Meiner Ansicht nach müsste uns hier die Grundgebühr in Bußgeldsachen Nr. 5100 VV RVG und die Gebühr für die Mitwirkung am Verfahren zur Vermeidung der Hauptverhandlung Nr. 5115 VV RVG zustehen. Auch wenn sofort ein neuer Bescheid erlassen wurde, ist der andere ja zurückgenommen worden, aufgrund unseres Einspruches. Oder sehe ich da was falsch??
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