ZV - EMA - erneute ZV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
sweetykuecken
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 11.04.2008, 20:06

#1

07.12.2009, 21:59

Wenn ich einen ZV-Auftrag mache, GVZ teilt mit, dass Schuldner verzogen ist, finde neue Anschrift heraus, mache erneuten ZV-Auftag mit neuer Anschrift... erhalte ich nur einmal die 0,3 Gebühr nach 3309 VV RVG? Richtig, oder? Also buche ich nur die Kosten für die EMA in das Forderungskonto... Danke! ;)
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

07.12.2009, 22:05

Richtig, ist eine Angelegenheit ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
sweetykuecken
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 11.04.2008, 20:06

#3

07.12.2009, 22:08

auch wenn ich mehrere EMAs mache? Dann auch nur einmal die 0,3-Gebühr? Dankeschöööön
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#4

07.12.2009, 22:32

Ja, auch bei mehreren EMA.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#5

08.12.2009, 14:35

Habe es schon öfters erlebt, daß es mehrfach in Rechnung gestellt wird.
Dem Mandanten fällt es nicht auf, da er ja keine Ahnung von der Materie hat. Aber warum sonst niemand drüber stolpert, weiß ich nicht.

Könnte, sollte, müßte es dem GV auffallen, so daß er dem Schuldner sagt, "nee, mußte nicht zahlen"?

Was könnte man sonst machen?

---

edit: gilt das noch mit der Halbjahresfrist?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
mesotty
Forenfachkraft
Beiträge: 121
Registriert: 09.12.2008, 16:46
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advoware
Wohnort: Heidelberg

#6

08.12.2009, 14:49

Hallo zusammen,
bei uns im Bezirk wird das so gemacht, dass die Gebühr nur 1 x entsteht, wenn zwischen den beiden ZV-Anträgen weniger als 6 Monate liegen.
Ist der Zeitraum länger, dann berechnen wir die Gebühr 2 x.

Dies geht hier auch immer so durch.

lg mesotty
REFA Frankfurt

#7

08.12.2009, 14:58

Also ich kenn das auch nur mit 1x eine 0,3 Verfahrensgebühr für egal wie viele EMA`s.

:pcwink
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#8

08.12.2009, 16:12

Es gibt GVZ die nehmen ihren Job sehr ernst und kontrollieren die Forderungsaufstellungen (so sollte es sein) und streichen auch schon mal was raus, rufen an und fragen nach: "Was is das, Erklärung/Beleg??" Aber die Mehrzahl der GVZ prüft die Fokos nicht und vollstreckt einfach :(

Was heißt das mit der Halbjahresfrist??
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#9

08.12.2009, 16:34

also ich muss jetzt auch mal meinen :senf .
Gem. § 15 Abs. 2 S. 2 RVG kann erst dann eine neue Gebühr anfallen, wenn seit dem ersten Auftrag zwei Kalenderjahre vergangen sind. Mit den 6 Monaten finde ich ein wenig happig. Fliegt aber bei einem PfüB auf, weil der Rechtspfleger auf jeden Fall die Vollstreckungsunterlagen und das Forderungskonto prüft.
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#10

08.12.2009, 16:45

Ist das denn mit der ZV wirklich an eine derartige Frist gebunden?? Hab ich noch nie gehört.

Kenne aus meiner früheren Kanzlei Akten, da lagen die ZV-Unterlagen monatelang rum, ehe die weiter bearbeitet wurden.

Wenn ich jetzt nen ZVA mache, der GVZ sagt mir der SCHu wohnt dort nimmer und dann liegt die Akte aus unerfindlichen Gründen seeeeeeeeeehr lange hier rum, bevor ich dann irgendwann mal ne EMA mache und dann den GVZ an die neue Adresse bevollmächtige. Kann doch net sein, dass ich dann ne 2. Gebühr für sorry "meine Faulheit/Vergesslichkeit" bekomme.

Ich denke, dass der ZV-Auftrag erst erledigt ist, wenn er tatsächlich durchgeführt wurde. Wenn ich jettz im Jahr 2008 den GVZ losgeschickt habe und der mir zeitnah gesagt hat dass der SCHu dort nicht mehr wohnt und die Akte dann bis Ende 2009 bei mir rumliegt, warum auch immer, dann kann ich nicht eine 2. Gebühr verlangen, sondern es handelt sich immer noch um ein und denselben Auftrag.

Anders schaut es aus, wenn die ZV durchgeführt wurde und erfolglos war und Mdt. meint, nee, nee, dann machen wir jetzt erstmal nix mehr udn er kommt dann nach 2 Jahren wieder und will, dass wir es nochmal probieren. DANN würde ich sagen: OK, hier gibbet neue Gebühren, weil neuer Auftrag.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Antworten