Geschäftsgebühr bei Beratungshilfe?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Laguna
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#1

07.12.2009, 15:33

Ich bin mir gerade etwas unsicher wie ich richtig abrechnen muss.
Unser Mandant wurde hinsichtlich eines KFA beraten, ob er die Kosten zu zahlen hat. In dem Gerichtsverfahren hat mein Chef den Mandanten nicht vertreten.
Der KFA beinhaltete jedoch einen Fehler, so dass wir ein Schreiben ans Gericht gemacht haben für den Mandanten.

Kann ich dafür eine Geschäftsgebühr bei Beratungshilfe nach 2503 VV abrechnen? Oder nur eine Beratungsgebühr mit PTE?

Danke für Eure Hilfe.
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Adora Belle
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#2

07.12.2009, 15:36

M.E. kannst Du das nicht über Beratungshilfe abrechnen, weil sich der Mandant im gerichtlichen Verfahren befindet.
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Darkeyes
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#3

07.12.2009, 15:43

Richtig, hier wäre PKH angebrachter
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#4

07.12.2009, 15:44

Ich denke es kommt darauf an, ob sich der Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren befindet oder nicht. Schließlich ist der Mandant hinsichtlich eines möglichen Rechtsmittels beraten worden.
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#5

07.12.2009, 17:19

Der Rechtsanwalt hat aber nicht nur beraten, sondern auch vertreten. Damit hat er sich die Beratungsgebühr verbaut.
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