Welchen Streitwert nehme ich für Abrechnung?
Verfasst: 07.12.2009, 10:04
Guten morgen.
Wir haben Deckung von der Rechtsschutz erhalten, in Höhe von 250 T € für ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Im Prozess wurde der Streitwert aber auf 40 T € festgesetzt. Welchen nehme ich jetzt für die Verfahrensgebühr? 250 T € oder 40 T €?
Dankeeee
Wir haben Deckung von der Rechtsschutz erhalten, in Höhe von 250 T € für ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Im Prozess wurde der Streitwert aber auf 40 T € festgesetzt. Welchen nehme ich jetzt für die Verfahrensgebühr? 250 T € oder 40 T €?
Dankeeee