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Welchen Streitwert nehme ich für Abrechnung?

Verfasst: 07.12.2009, 10:04
von Miss_Burns
Guten morgen.

Wir haben Deckung von der Rechtsschutz erhalten, in Höhe von 250 T € für ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Im Prozess wurde der Streitwert aber auf 40 T € festgesetzt. Welchen nehme ich jetzt für die Verfahrensgebühr? 250 T € oder 40 T €?

Dankeeee

Verfasst: 07.12.2009, 11:21
von gabrielle
ich denke mal, nur den seitens des Gerichts festgesetzten Streitwert.

Verfasst: 07.12.2009, 11:36
von Kessi1985
ich würde auch den vom Gericht festgesetzten Streitwert nehmen

Verfasst: 07.12.2009, 11:37
von Miss_Burns
:thx

Verfasst: 07.12.2009, 12:00
von MA79
ergibt sich aus § 32 RVG:

"Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festzung auch für die Gebühren des RA maßgebend".

So gerichtlich festgesetzter Wert.