Guten morgen.
Wir haben Deckung von der Rechtsschutz erhalten, in Höhe von 250 T € für ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Im Prozess wurde der Streitwert aber auf 40 T € festgesetzt. Welchen nehme ich jetzt für die Verfahrensgebühr? 250 T € oder 40 T €?
Dankeeee
Welchen Streitwert nehme ich für Abrechnung?
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[color=#FF0000]Liebe ist die Kraft, die allen Wesen Leben schafft [/color]
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ergibt sich aus § 32 RVG:
"Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festzung auch für die Gebühren des RA maßgebend".
So gerichtlich festgesetzter Wert.
"Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festzung auch für die Gebühren des RA maßgebend".
So gerichtlich festgesetzter Wert.