Welchen Streitwert nehme ich für Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Miss_Burns
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#1

07.12.2009, 10:04

Guten morgen.

Wir haben Deckung von der Rechtsschutz erhalten, in Höhe von 250 T € für ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Im Prozess wurde der Streitwert aber auf 40 T € festgesetzt. Welchen nehme ich jetzt für die Verfahrensgebühr? 250 T € oder 40 T €?

Dankeeee
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gabrielle
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#2

07.12.2009, 11:21

ich denke mal, nur den seitens des Gerichts festgesetzten Streitwert.
Kessi1985
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#3

07.12.2009, 11:36

ich würde auch den vom Gericht festgesetzten Streitwert nehmen
Miss_Burns
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#4

07.12.2009, 11:37

:thx
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MA79
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#5

07.12.2009, 12:00

ergibt sich aus § 32 RVG:

"Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festzung auch für die Gebühren des RA maßgebend".

So gerichtlich festgesetzter Wert.
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