Gegenstandswert bei Streit um Heckenschnitt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lucy Planlos
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#1

04.12.2009, 13:07

Moin moin!


was würdet ihr denn bei folgendem Sachverhalt als Gegenstandswert ansetzen:

Parteien sind Nachbarn und streiten sich um
- Schnitt der Gartenhecke (60m langes Ungetüm)
- Schäden an der Hecke (beziffert mit ca. 600€)
- Einhaltung der Mittagsruhe
- Einhaltung der Abstandsfläche zur Grenze bei der Postierung von Holzstapeln

Grüße
Lucy
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#2

04.12.2009, 13:43

Ich würde jetzt einfach mal sagen, dass es sich hier um verschiedene Angelegenheiten handelt, zumindest was die Einhaltung der Mittagsruhe (die gibts doch offiziell gar net mehr?!?), die Einhaltung des Abstands und die Klamotten mit der Hecke betrifft.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

07.12.2009, 08:44

Guten Morgen!

ja, du hast Recht....aber unabhängig von der Anzahl der Angelegenheiten....welche Streitwerte kann man nehmen?
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#4

07.12.2009, 09:01

Ehrlich gesagt keine Ahnung, meine Streitwerttabelle gibt da nichts her und Erfahrungswerte hab ich keine. Im Zweifelsfalls würde ich den Auffangsstreitwert nehmen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

15.07.2019, 15:24

Hallo zusammen,

wir haben ein Berufungsurteil, wonach die Gegenseite ihre Thuja-Hecke an der Grundstücksgrenze auf die Höhe des Zauns zurückschneiden muss, GW: 2.000,00 EUR.

Nunmehr haben diese die Hecke versetzt im Abstand auf 2 m zur Grundstücksgrenze, sodass sich der Rückschnitt erübrigt hat, allerdings nur auf 2/3 der Länge.

Wegen der restlichen Gewächse mussten wir nochmals nachfassen und mit dem Gegnervertreter diskutieren. Ich kann hier gegenüber der Rechtsschutz jetzt aber keine Androhung mit 0,3 VG aus den vollen 2.000,00 EUR ansetzen oder?
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#6

17.07.2019, 18:10

Wenn es nicht mehr um den Rückschnitt der gesamten Hecke geht, dann ist auch nicht nach dem vollen Streitwert abzurechen. Wenn Du sagst, dass es nur noch um 1/3 der Hecke geht, würde ich auch 1/3 des Streitwerts ansetzen.
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#7

19.07.2019, 10:50

Vielen Dank für die Antwort!

Meine Kollegin war schneller und hatte es auch so versucht bereits.

Die RS verweigert jedoch grundsätzlich die Zahlung, weil es nur ein Aufforderungsschreiben war angeblich und keine ZV-Maßnahme darstellt.

Aber letztendlich war es eine Androhung, wenn auch nicht so bezeichnet. Wenn die Gegenseite nicht Folge geleistet hätte, müssten wir jetzt die ZV einleiten. Ideen zur Begründung?
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#8

19.07.2019, 11:43

Ja Moment....die Gegenseite hat Folge geleistet? Warum hat die dann die Kosten nicht gezahlt?
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#9

19.07.2019, 12:58

Da haben wir noch keine Rückmeldung erhalten und das hatten wir der RS auch so mitgeteilt :(

Wenn das so bleibt, muss ich es ja über den GVZ laufen lassen und dann wäre die RS ja auch eintrittspflichtig.

Die RS trägt auch vor, dass ZV mitversichert ist. Also fällt doch da eine ZV-Androhung als Aufforderungsschreiben auch drunter!?
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#10

19.07.2019, 13:40

Naja....aber es ist ja noch gar nicht klar, ob die Kosten der ZV-Androhung anfallen. Wenn der Schuldner nicht tätig geworden ist, müsste die ZV eingeleitet werden und die Kosten für die ZV-Androhung wären futsch. Ich würde doch erst einmal abwarten, ob Ihr weiter tätig werden müsst oder nicht bevor ich die Kosten mit einer RSV abrechnen würde. Hat der Schuldner zwar die Hecke geschnitten, aber die Kosten nicht gezahlt, wäre die Festsetzung der Kosten zu beantragen und den KFB könntest Du dann ohne Probleme der RSV zum Nachweis des Kostenanfalls vorlegen. Also gerade in ZV-Sachen habe ich (erst recht bei so geringen Gebühren) keine Eile bei der Abrechnung mit der RSV.
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