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PfÜb 2 Schuldner - Abrechnung gegenüber Mandant

Verfasst: 02.12.2009, 08:07
von Jappi
Hallo Leute,

brauche mal schnell eure Hilfe. Ein PfÜb wurde beantragt gegen 2 Schuldner. Im Forderungskonto wurden die Rechtsanwaltsgebühren für jeden Schuldner einzeln ausgewiesen.

Ist das jetzt richtig, wenn ich gegenüber dem Mandanten die 0,3 Verfahrensgebühr für PfÜb zweimal abrechne?

Danke vielmals im Voraus.

Verfasst: 02.12.2009, 19:14
von Bino
Ja, für jeden Schuldner einmal die 0,3.

Verfasst: 02.12.2009, 19:18
von clauda140382
Bei nur einem Pfüb kann ich auch nur einmal 0,3 abrechnen oder bin ich da voll falsch? :shock:

Verfasst: 02.12.2009, 19:28
von Bino
Oh, jetzt verunsicherst Du mich. Also beim ZV geht das zweimal, aber Pfüb :nachdenk
Wenn ich ehrlich bin, rechnen wir die zwar nur einmal ab, aber ich dachte, bei PfÜb geht auch zweimal, moment, ich gucke mal nach.

Verfasst: 02.12.2009, 19:33
von Bino
Also ich kann dem "Enders" nicht entnehmen, dass es da bei PfÜb eine Ausnahme gibt.

"ZV-Maßnahmen gegen mehrere Schuldner sind stets gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheiten. Dies auch dann, wenn mehrere Schuldner aus einem Titel zur Zahlung verpflichtet sind."

"Für jede ZV-Maßnahme gegenüber jedem Schuldner entsteht also eine gesonderte 0,3 Gebühr Nr. 3309."

Verfasst: 02.12.2009, 19:35
von clauda140382
ja das ist klar aber Jappi hat doch geschrieben EIN pfüb - wenn gegen jeden ein pfüb wäre ist klar mit den 2 gebühren aber bei nur einem pfüb ...

Verfasst: 03.12.2009, 08:42
von Zweite Chefin
... auch eine einheitliche Maßnahme gegen z.B. ein Ehepaar bringt zweimal Vollstreckungskosten.

Ich kämpfe gerade durch, dass ich dazu noch die Erhöhung bekomme, weil wir zwei Mandanten hatten.

Verfasst: 03.12.2009, 18:07
von clauda140382
das ist ja super - hab ich wieder was gelernt von euch
:prost