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außergerichtlicher Vergleich

Verfasst: 01.12.2009, 09:56
von ellimorelli
Hi


wenn in einem außgerichtlichen Vergleich steht, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, heißt das dann, dass jeder seine eigenen Kosten trägt?


Sorry für die wahrscheinlich selten dumme Frage, aber ich bin mir nicht ganz sicher.


VG

Elli

Verfasst: 01.12.2009, 09:59
von sunshine24
Jep, würde ich so sehen ...

Verfasst: 01.12.2009, 09:59
von dutzi
Ja, das heißt es ;)

Verfasst: 01.12.2009, 10:00
von kathi3
:dafuer

Verfasst: 01.12.2009, 10:00
von Zweite Chefin
... das heißt es.
Du mußt aber trotzdem Kostenausgleichung wegen der von Deiner Partei gezahlten Gerichtskosten beantragen, zumindest der Kläger hat ja welche gezahlt, der Beklagte unter Umständen Zeugengebühren oder Sachverständigenkosten.

Verfasst: 01.12.2009, 10:01
von sunshine24
Du mußt aber trotzdem Kostenausgleichung wegen der von Deiner Partei gezahlten Gerichtskosten beantragen, zumindest der Kläger hat ja welche gezahlt, der Beklagte unter Umständen Zeugengebühren oder Sachverständigenkosten.
Naja, dazu müsste aber auch ein gerichtliches Verfahren anhängig sein, sonst gibts nämlich keine GK :wink:

Verfasst: 01.12.2009, 10:01
von ellimorelli
es gab noch gar kein gerichtliches Verfahren.... trotzdem danke

Verfasst: 01.12.2009, 10:36
von Zweite Chefin
... sorry, hab das "ausser" nicht gelesen ...