außergerichtlicher Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ellimorelli
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#1

01.12.2009, 09:56

Hi


wenn in einem außgerichtlichen Vergleich steht, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, heißt das dann, dass jeder seine eigenen Kosten trägt?


Sorry für die wahrscheinlich selten dumme Frage, aber ich bin mir nicht ganz sicher.


VG

Elli
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sunshine24
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#2

01.12.2009, 09:59

Jep, würde ich so sehen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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dutzi
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#3

01.12.2009, 09:59

Ja, das heißt es ;)
Schöne Grüßle Bild

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kathi3
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#4

01.12.2009, 10:00

:dafuer
Viele liebe Grüße
Kathi :O)

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#5

01.12.2009, 10:00

... das heißt es.
Du mußt aber trotzdem Kostenausgleichung wegen der von Deiner Partei gezahlten Gerichtskosten beantragen, zumindest der Kläger hat ja welche gezahlt, der Beklagte unter Umständen Zeugengebühren oder Sachverständigenkosten.
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sunshine24
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#6

01.12.2009, 10:01

Du mußt aber trotzdem Kostenausgleichung wegen der von Deiner Partei gezahlten Gerichtskosten beantragen, zumindest der Kläger hat ja welche gezahlt, der Beklagte unter Umständen Zeugengebühren oder Sachverständigenkosten.
Naja, dazu müsste aber auch ein gerichtliches Verfahren anhängig sein, sonst gibts nämlich keine GK :wink:
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ellimorelli
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#7

01.12.2009, 10:01

es gab noch gar kein gerichtliches Verfahren.... trotzdem danke
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#8

01.12.2009, 10:36

... sorry, hab das "ausser" nicht gelesen ...
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