Hi
wenn in einem außgerichtlichen Vergleich steht, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, heißt das dann, dass jeder seine eigenen Kosten trägt?
Sorry für die wahrscheinlich selten dumme Frage, aber ich bin mir nicht ganz sicher.
VG
Elli
außergerichtlicher Vergleich
- ellimorelli
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Jep, würde ich so sehen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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... das heißt es.
Du mußt aber trotzdem Kostenausgleichung wegen der von Deiner Partei gezahlten Gerichtskosten beantragen, zumindest der Kläger hat ja welche gezahlt, der Beklagte unter Umständen Zeugengebühren oder Sachverständigenkosten.
Du mußt aber trotzdem Kostenausgleichung wegen der von Deiner Partei gezahlten Gerichtskosten beantragen, zumindest der Kläger hat ja welche gezahlt, der Beklagte unter Umständen Zeugengebühren oder Sachverständigenkosten.
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Naja, dazu müsste aber auch ein gerichtliches Verfahren anhängig sein, sonst gibts nämlich keine GKDu mußt aber trotzdem Kostenausgleichung wegen der von Deiner Partei gezahlten Gerichtskosten beantragen, zumindest der Kläger hat ja welche gezahlt, der Beklagte unter Umständen Zeugengebühren oder Sachverständigenkosten.
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... sorry, hab das "ausser" nicht gelesen ...